Common use of Beitragsentlastung Clause in Contracts

Beitragsentlastung. 1.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung des 65. Lebens- jahres der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung bei uns zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 1.1 9.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung Vollen- dung des 65. Lebens- jahres Lebensjahres der versicherten Person folgt, verringert sich der MonatsbeitragMonatsbei- trag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung Krankheitskostenversicherung bei uns der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 1.1 7.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung des 65. Lebens- jahres der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung bei uns der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 1.1 8.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung Vollen- dung des 65. Lebens- jahres Lebensjahres der versicherten Person folgt, verringert sich der MonatsbeitragMonatsbei- trag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung Krankheitskostenversicherung bei uns der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 1.1 8.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung des 65. Lebens- jahres der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung bei uns der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.

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