Common use of Beitragsentlastung Clause in Contracts

Beitragsentlastung. 6.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. des Mitversicherten folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ◾ Eine Vereinbarung kann nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 69. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 6.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. des Mitversicherten der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ◾ Eine Vereinbarung kann nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 69. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 6.1 5.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65V65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70V70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75V75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. des Mitversicherten folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV dem Versicherer zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung" kann nur bis zur Vollendung des frühestens vom vollendeten 20. Lebensjahr an vereinbart werden. "Beitragsentlastung V 65V65" 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70V70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75V75" 69. Lebensjahres getroffen werden.

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Beitragsentlastung. 6.1 5.1 Gegenstand der Vereinbarung Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. des Mitversicherten der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ◾ Eine Vereinbarung kann nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 69. Lebensjahres getroffen werden.

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