Beitragspause. (5) Anstelle einer Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nach Absatz 2 können Sie bei Versicherungen mit laufen- der Beitragszahlung verlangen, die Beitragszahlung zum Schluss einer Versicherungsperiode zu unterbrechen. In diesem Fall entfällt eine gegebenenfalls vereinbarte Todesfallsumme. Der Wert des Deckungskapitals (siehe § 1 Absatz 4) mindert sich um rückständige Beiträge. Für eine Unterbrechung der Beitragzahlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns er- forderlich. Bei der Entnahme wird der Anteilswert eines Fondsanteils am letzten Börsentag vor Umwandlung zugrunde gelegt. Die Beitragspause kann höchstens für zwei Jahre beantragt werden. Befinden Sie sich in der Elternzeit nach dem Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder haben Sie diese beantragt, kann die Beitragspause darüber hinaus für die Dauer der El- ternzeit, höchstens jedoch für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Als Nachweis der Elternzeit ist uns die schriftliche Be- willigung des Arbeitgebers einzureichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beitragspause ist, dass das vorhandene Deckungskapital den Mindestwert nach un- seren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" erreicht. Der Antrag auf die Beitragspause muss vor dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode bei uns eingegangen sein. Anderen- falls kann die Beitragspause erst zum nächstfolgenden Beitragsfälligkeitstermin in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme der Beitragspause entfällt - sofern vereinbart - eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen. Nach Ablauf der Beitragspause setzt die Beitragszahlung wieder ein. Anderenfalls erfolgt eine Beitragsfreistellung und Absatz 2 gilt sinngemäß. Die während der Beitragspause nicht gezahlten Beiträge können durch Nachentrichtung in einem Betrag ausgeglichen oder durch eine Vertragsänderung (z. B. eine Beitragserhöhung) verrechnet werden.
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Beitragspause. (54) Anstelle einer Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nach Neben der unbefristeten Beitragsfreistellung (Absatz 2 können 1) kön- nen Sie bei Versicherungen mit laufen- der Beitragszahlung verlangen, die Beitragszahlung zum Schluss einer Versicherungsperiode für Ihre Versicherung für bis zu unterbrechen36 Monate unterbrechen (befristete Beitragsfreistellung). In diesem Fall entfällt eine gegebenenfalls vereinbarte TodesfallsummeUn- ter Beitragspause verstehen wir die befristete Beitragsfreistel- lung. Der Wert des Deckungskapitals Dadurch vermindert sich die versicherte Leistung versi- cherungsmathematisch (siehe § 1 hierzu auch Absatz 4) mindert sich um rückständige Beiträge. Für eine Unterbrechung der Beitragzahlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns er- forderlich. Bei der Entnahme wird der Anteilswert eines Fondsanteils am letzten Börsentag vor Umwandlung zugrunde gelegt. Die Beitragspause kann höchstens für zwei Jahre beantragt werden. Befinden Sie sich in der Elternzeit nach dem Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder haben Sie diese beantragt, kann die Beitragspause darüber hinaus für die Dauer der El- ternzeit, höchstens jedoch für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Als Nachweis der Elternzeit ist uns die schriftliche Be- willigung des Arbeitgebers einzureichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beitragspause ist, dass das vorhandene Deckungskapital den Mindestwert nach un- seren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" erreicht. Der Antrag auf die Beitragspause muss vor dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode bei uns eingegangen sein. Anderen- falls kann die Beitragspause erst zum nächstfolgenden Beitragsfälligkeitstermin in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme der Beitragspause entfällt - sofern vereinbart - eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen2). Nach Ablauf der vereinbarten Beitragspause setzt wird die Beitragszahlung Versicherung automatisch wieder ein. Anderenfalls erfolgt eine Beitragsfreistellung und Absatz 2 gilt sinngemäßin Kraft gesetzt. Die während bei Vertragsab- naten); - Durch Erhöhung des laufenden Beitrags. Nachzahlungen können dazu führen, dass der Beitragspause jeweils gelten- de Höchstbetrag für Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a Ab- satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überschritten wird. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden jedoch nur Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben bis zu diesem Höchstbetrag jährlich berücksichtigt. Eine durch die nicht gezahlten ge- zahlten Beiträge verlorene staatliche Förderung wird jedoch nicht rückwirkend gewährt. Eine rückwirkende Anlage der Nachzahlung im Fondsguthaben erfolgt nicht. Bewertungs- stichtag für die Umrechnung in Fondsanteile ist der erste Bör- sentag des Monats, der dem jeweiligen Zahlungseingang folgt. Wir erläutern im Folgenden, - wann Sie Ihre Versicherung kündigen können, - welche Leistung wir bei Kündigung erbringen, - welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können durch Nachentrichtung in einem Betrag ausgeglichen oder durch eine Vertragsänderung (z. B. eine Beitragserhöhung) verrechnet werdenund - wie Sie Ihren Vertrag zum Zweck der Übertragung des Vertragsguthabens auf einen anderen Vertrag kündigen können.
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Beitragspause. (54) Anstelle einer Umwandlung in Neben der unbefristeten Beitragsfreistellung (Absatz 1) kön- nen Sie die Beitragszahlung für Ihre Versicherung für bis zu 36 Monate unterbrechen (befristete Beitragsfreistellung), so- fern zu diesem Zeitpunkt eine beitragsfreie Versicherung Berufsunfähig- keitsrente gebildet werden kann. Unter Beitragspause verste- hen wir die befristete Beitragsfreistellung. Diese Möglichkeit steht Ihnen nach Absatz 2 können Sie bei Versicherungen mit laufen- der Beitragszahlung verlangen, Ablauf des ersten Versicherungsjahres zu. Dadurch vermindert sich die Beitragszahlung zum Schluss einer Versicherungsperiode zu unterbrechen. In diesem Fall entfällt eine gegebenenfalls vereinbarte Todesfallsumme. Der Wert des Deckungskapitals versicherte Leistung versiche- rungsmathematisch (siehe § 1 hierzu auch Absatz 4) mindert sich um rückständige Beiträge. Für eine Unterbrechung der Beitragzahlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns er- forderlich. Bei der Entnahme wird der Anteilswert eines Fondsanteils am letzten Börsentag vor Umwandlung zugrunde gelegt2). Die Beitragspause kann höchstens Bei- tragspause ist für zwei Jahre beantragt werden. Befinden Sie sich in der Elternzeit nach dem Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder haben Sie diese beantragt, kann die Beitragspause darüber hinaus für die Dauer der El- ternzeit, höchstens jedoch für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Als Nachweis der Elternzeit ist uns die schriftliche Be- willigung des Arbeitgebers einzureichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beitragspause ist, dass das vorhandene Deckungskapital den Mindestwert nach un- seren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" erreicht. Der Antrag auf die Beitragspause muss vor dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode bei uns eingegangen sein. Anderen- falls kann die Beitragspause erst zum nächstfolgenden Beitragsfälligkeitstermin in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme der Beitragspause entfällt - sofern vereinbart - eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungengebührenfrei. Nach Ablauf der vereinbarten Beitragspause setzt wird die Beitragszahlung Versi- cherung automatisch wieder ein. Anderenfalls erfolgt eine Beitragsfreistellung und Absatz 2 gilt sinngemäßin Kraft gesetzt. Die während bei Ver- tragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen gelten weiter- hin. Dauert die Beitragspause länger als zwölf Monate, ist ei- ne Wiederinkraftsetzung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Über die Möglichkeit der Beitragspause nicht gezahlten Nachzahlung der Beiträge informieren wir Sie in Absatz 6. Nach einer Beitragsfreistellung oder Herabsetzung des Bei- trags haben Sie Anspruch auf Wiederinkraftsetzung bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes. Die Versi- cherung wird auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen fortgeführt, wenn seit dem Zeitpunkt der Vertragsänderung noch keine 36 Monate vergangen sind. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsänderung ohne erneute Gesundheitsprüfung fortset- zen. Danach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei der Wiederinkraftsetzung berechnen wir die Höhe der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung neu. Die Beiträge können durch Nachentrichtung in einem Betrag ausgeglichen oder durch eine Vertragsänderung (z. B. eine Beitragserhöhung) verrechnet werdenhöher sein als vor der Beitragsfreistellung.
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