Beitragsstundung. Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver- sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo- naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstun- dung ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Ver- sicherungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausglei- chen.
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Beitragsstundung. Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver- sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo- naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstun- dung Beitragsstundung ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Ver- sicherungsjahr Versiche- rungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit Ablauf Ab- lauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausglei- chenausgleichen.
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Beitragsstundung. Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver- sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo- naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstun- dung Beitragsstundung ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Ver- sicherungsjahr Versiche- rungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausglei- chenausgleichen.
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