Common use of Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge Clause in Contracts

Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge. Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an erhoben. Er ist zu Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres fällig, wird aber in der Regel in monatlichen Beitragsraten gezahlt. Die Beitragsraten sind am ersten Tag der von Ihnen gewählten Zahlungsperiode fällig. Der Erstbeitrag bzw. die erste Beitragsrate ist mit Versiche- rungsbeginn zu zahlen, frühestens jedoch 14 Tage nach Zu- gang des Versicherungsscheins. Nehmen Sie am Lastschrift- verfahren teil, gilt der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate bis zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebe- nen Geldinstitut als gestundet.

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Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge. Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an erhoben. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig, wird aber in der Regel in monatlichen Beitragsraten gezahlt. Die Beitragsraten sind am ersten Tag der von Ihnen gewählten Zahlungsperiode fällig. Der Erstbeitrag bzw. die erste Beitragsrate ist mit Versiche- rungsbeginn zu zahlen, frühestens jedoch 14 Tage nach Zu- gang Zugang des Versicherungsscheins. Nehmen Sie am Lastschrift- verfahren Last- schriftverfahren teil, gilt der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate Bei- tragsrate bis zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebe- nen angegebenen Geldinstitut als gestundet.

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