Wirksamkeit Musterklauseln

Wirksamkeit. Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung des Versicherers mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert.
Wirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Wirksamkeit. Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Wirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Gesamtvertrages nicht. Die Vertragsparteien werden dann an einer Regelung mitwirken, die dem wirtschaftlich Gewollten nahekommt.
Wirksamkeit. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus allen Verstößen (Berufshaftpflichtversicherung), die während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages gesetzt wurden.
Wirksamkeit. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen und Regelungen nicht rechtswirksam sein, werden die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Regelungen dieser AGB sowie die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.
Wirksamkeit a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Wirksamkeit. Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.
Wirksamkeit. Dieser Vertrag wird mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 1 GSED (Einrichtungsverordnung) wirksam, durch die der Innovationsbereich zur Stärkung von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren „BID Quartier Gänsemarkt“ eingerichtet wird.
Wirksamkeit. Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung des Versicherers mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert. Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag gehen Leistungen aus anderen bei der R+V Versicherungsgruppe bestehenden Versicherungsverträgen grundsätzlich vor. Soweit eine Entschädigung aus Versicherungsverträgen anderer Versicherungsgesellschaften beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen denen der CyberRisk Versicherung grundsätzlich vor. Beansprucht der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall jedoch gleichwohl Versicherungsschutz nach den hier vorliegenden Bedingungen, so gewährt der Versicherer gegen Abtretung der dem Versicherungsnehmer aus dem anderen Versicherungsvertrag mit der anderen Versicherungsgesellschaft zustehenden Ansprüche, Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme enthält nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird somit im Versicherungsfall nicht erstattet. Die Versicherungssumme enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird im Versicherungsfall erstattet, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Im Schadensfall zur CyberRisk Versicherung wenden Sie sich bitte an die Schadenhotline 0000 0000-0000 Sie werden direkt mit unserem Dienstleister verbunden, der Ihnen im Schadensfall weiterhelfen kann. Dieser Service steht für Sie 24 Stunden täglich zur Verfügung. An gesetzlichen Feiertagen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt der Notdienst in englischer Sprache. Bitte halten Sie den im Versicherungsschein angegebenen Namen und die Versicherungsscheinnummer bereit. Diese benötigt der Dienstleister. Eine Übersicht unserer Netzwerkpartner und wichtige Informationen rund um die CyberRisk Versicherung erhalten Sie auf der Website xxx.XxxxxXxxx.xxx.xx. Es besteht bis zu der vereinbarten Versicherungssumme Versicherungsschutz für betrieblich oder beruflich genutzten Daten, die durch den weltweiten Gebrauch von mobilen Informations- und Telekommunikationsgeräten, die im Eigentum einer gemäß den dem Vertrag zugrundeli...