Common use of Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Clause in Contracts

Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- ten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 und

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Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung Verlet- zung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit beruhte, kann der Versiche- rer Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer ei- ner Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass der Versicherer den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen ge- schlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend VertragsbestandteilVertragsbestand- teil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenver- treten, werden die anderen Bedingungen ab der dem laufenden Versicherungsperiode Versiche- rungsjahr Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 10% oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten an- gezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I B Abschnitt 3 Ziffern 27.2 1.2 und

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Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- ten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 und

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Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers der KRAVAG ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer die KRAVAG den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer die KRAVAG den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer die KRAVAG nicht zurücktreten oder kündigen, weil er sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers der KRAVAG rückwirkend Vertragsbestandteil. Dies kann zur Folge haben, dass durch die Einbeziehung eines Risikoausschlusses die Leistungspflicht der KRAVAG für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall rückwirkend entfällt. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenvertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung KRAVAG die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los der KRAVAG fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 und.

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Samples: www.maklertarif.de

Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung Verlet- zung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit beruhte, kann der Versiche- rer Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer ei- ner Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass der Versicherer den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen ge- schlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend VertragsbestandteilVertragsbestand- teil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenver- treten, werden die anderen Bedingungen ab der dem laufenden Versicherungsperiode Versiche- rungsjahr Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los fristlos kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I B Abschnitt 3 Ziffern 27.2 1.2. und

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers der KRAVAG ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer die KRAVAG den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer die KRAVAG den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer die KRAVAG nicht zurücktreten oder kündigen, weil er sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers der KRAVAG rückwirkend Vertragsbestandteil. Dies kann zur Folge haben, dass durch die Einbeziehung eines Risikoausschlusses die Leistungspflicht der KRAVAG für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall rückwirkend entfällt. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenvertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung KRAVAG die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los der KRAVAG fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 und.

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Samples: www.ruv.de

Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober gro- ber Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer Versicherer den Vertrag unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigenkündi- gen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen an- deren Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend rückwir- kend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenvertreten, werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen ab der laufenden Versicherungsperiode VertragsbestandteilVertrags- bestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung Gefahrabsiche- rung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los fristlos in Schriftform kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 undZiff. 23.2 und 3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Beitragsänderung oder Kündigungsrecht. Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers der KRAVAG ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versiche- rer die KRAVAG den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- nat Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer die KRAVAG den Ver- trag Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch auc h zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer die KRAVAG nicht zurücktreten oder kündigen, weil er sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig- ten angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlos- sen geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers der KRAVAG rückwirkend Vertragsbestandteil. Dies kann zur Folge haben, dass durch die Einbeziehung eines Risikoausschlusses die Leistungspflicht der KRAVAG für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall rückwirkend entfällt. Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertre- tenvertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrab- sicherung KRAVAG die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines H 2105 07/2 014 e 8 von 12 Teil I – USV- Basis Grund deckung Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers frist- los der KRAVAG fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Teil I Ziffern 27.2 und.

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