Vertragssprache Musterklauseln

Vertragssprache. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Vertragssprache. Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Dauer der Geschäftsbeziehung ist Deutsch.
Vertragssprache. Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Die Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht das Recht zu, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung dieser Vertragsbedingungen in Textform zu verlangen.
Vertragssprache. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Vertragssprache. Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit ist deutsch. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Vertragssprache. Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit ist deutsch.
Vertragssprache. Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
Vertragssprache. Die maßgebliche Sprache für die Anbahnung des Vertragsverhältnisses, für das Vertragsverhältnis selbst und die gesamte Kommunikation ist Deutsch.
Vertragssprache. Für den Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages kommt ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung. Sofern der Versicherer die Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) hat, wird der Versicherungsneh- mer mit Abschluss des Vertrages Mitglied beim Versicherer, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.