BEKANNTGABE VON PREISEN Musterklauseln

BEKANNTGABE VON PREISEN. Der Nettoinventarwert je Anteil jeder Klasse der einzelnen Fonds kann vom Administrator bezogen werden und wird täglich auf der Webseite in Bezug auf den Nettoinventarwert vom vorherigen Tag veröffentlicht. Der Nettoinventarwert wird unmittelbar nach Berechnung der irischen Börse mitgeteilt.
BEKANNTGABE VON PREISEN. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis jeder Anteilsklasse eines Fonds kann nach Berechnung vom Verwalter bezogen werden; sie werden, wenn die betreffenden Anteile an der irischen Börse notiert sind, unverzüglich der irischen Börse mitgeteilt und nach jeder Berechnung unter xxx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Diese Preise gelten normalerweise, wenn im jeweiligen Anhang nichts anderes festgelegt ist, für die Transaktionen des vorangegangenen Handelstages und sind daher nur unverbindliche Hinweise.