Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks. Die Bank belastet den Gegenwert eines einzulösenden Schecks dem hierfür vorab vom Einlagenkreditinstitut vorgegebenen PM- bzw. HAM-Konto. Schecks zulasten von Dotations- konten werden dem jeweiligen Dotationskonto belastet. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat das Einla- genkreditinstitut unverzüglich zu erheben. Widerspricht das Einlagenkreditinstitut der Bu- chung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gut- schrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlö- sung berechtigt gewesen wäre.