Common use of Bemessung der Invalidität bei Dienstunfähigkeit durch Unfall Clause in Contracts

Bemessung der Invalidität bei Dienstunfähigkeit durch Unfall. Unabhängig von den Bemessungsgrundsätzen in Ziffer 2.1.2 AUB wird Ganzinvalidität (Invaliditätsgrad 100 Prozent) angenommen, wenn ein Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB zur Dienstunfähigkeit im beamten- rechtlichen Sinne geführt hat und der Versicherte wegen der Dienstunfähigkeit rechtswirksam in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Bemessung der Invalidität bei Dienstunfähigkeit durch Unfall. Unabhängig von den Bemessungsgrundsätzen in Ziffer 2.1.2 AUB wird Ganzinvalidität (Invaliditätsgrad 100 Prozent) angenommen, wenn ein Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB zur Dienstunfähigkeit im beamten- rechtlichen beamtenrechtlichen Sinne geführt hat und der Versicherte wegen der Dienstunfähigkeit rechtswirksam in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Bemessung der Invalidität bei Dienstunfähigkeit durch Unfall. Unabhängig von den Bemessungsgrundsätzen in Ziffer 2.1.2 2.1.2.1 AUB wird Ganzinvalidität (Invaliditätsgrad 100 Prozent) angenommen, wenn ein Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB zur Dienstunfähigkeit im beamten- rechtlichen Sinne geführt hat und der Versicherte wegen der Dienstunfähigkeit rechtswirksam in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist.

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