Beratung / Einweisung, Schulung und Versorgung Musterklauseln

Beratung / Einweisung, Schulung und Versorgung. Die Apotheke führt mit dem Versicherten / der Betreuungsperson / dem Pflegepersonal zu Beginn jeder Erst- und Umversorgung ein persönliches oder telefonisches Beratungs- und Informations- gespräch zur Bedarfsermittlung, bei der der medizinisch notwendige Bedarf an Hilfsmitteln zur Inkontinenztherapie für den laufenden Versorgungszeitraum individuell in Zusammenarbeit zwi- schen den qualifizierten Mitarbeitern der Apotheke und dem Versicherten, unter Berücksichtigung der ärztlichen Verordnung, ermittelt wird. Dieses Gespräch dient zudem der Anwendung der Inkon- tinenzartikel, um den Versicherten / die Betreuungsperson / den Pflegedienst in die Lage zu ver- setzen, die Inkontinenzartikel im alltäglichen Gebrauch einzusetzen. Falls erforderlich ist auch eine persönliche Beratung und Einweisung beim Versicherten zu Hause oder an anderen Örtlichkeiten (z. B. Krankenhaus) durchzuführen. Hierzu nimmt die Apotheke zur Terminvereinbarung unverzüg- lich Kontakt mit dem Versicherten / der Betreuungsperson / dem Pflegepersonal auf. Im Rahmen der Erstversorgung stellt die Apotheke zudem dem Versicherten bei der Beratung eine hinreichende Auswahl geeigneter aufzahlungsfreier Inkontinenzhilfen und – soweit erforderlich – eine kostenlose Bemusterung zur Verfügung. Speziell für den Bereich der aufsaugenden Inkonti- nenz gelten mindestens zwei anwendbare aufzahlungsfreie Versorgungsvarianten in anatomisch passender Größe als hinreichend. Darüber hinaus gehende telefonische und / oder persönliche Beratungsgespräche werden von der Apotheke nach Bedarf oder nach Anforderung des Versicherten sichergestellt. Für die genannten Tätigkeiten sind ausschließlich die geschulten Fachkräfte einzusetzen. Die Beratung erfolgt insbesondere in den folgenden Gebieten: - Beratung bei der Auswahl und Anpassung der Erstversorgung sowie Aufklärung über die Mög- lichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung - Beratung zur Erkennung und Vermeidung von Komplikationen sowie im Einzelfall notwendige Nachbetreuung - Hinweise zur Ernährung und zum Trinken - Beratung zum Umgang mit ergänzenden Hilfsmitteln (z.B. Toilettenstuhl) - soweit erforderlich Hinweise zu Aktivitäten des täglichen Lebens, Familie, Freizeit, Beruf - Anleitung des Versicherten / Angehörigen / Pflegepersonals zur eigenständigen Versorgung mit Inkontinenzhilfen - Schulung im Handling der zum Einsatz kommenden Produkte mit Pflege- und Hygienemaßnah- men sowie Versorgungswechsel. Die Apotheke gibt dem Versicherten eine Versorgungsempfehlu...
Beratung / Einweisung, Schulung und Versorgung. (1) Der Leistungserbringer führt mit dem Versicherten/Betreuungsperson/Pflegepersonal ein Beratungs- und Informationsgespräch über die Auswahl und Anwendung der Inkonti- nenzartikel, um den Versicherten/Betreuungsperson/Pflegepersonal in die Lage zu ver- setzen, die Inkontinenzartikel im alltäglichen Gebrauch einzusetzen. Die Beratung erfolgt insbesondere in folgenden Gebieten: • Beratung bei der Auswahl und Anpassung der Erstversorgung, Bemusterung • Beratung zur Erkennung und Vermeidung von Komplikationen • Beratung zu Aktivitäten des täglichen Lebens, Familie, Freizeit, Beruf • Anleitung des Versicherten/Angehörigen/Pflegepersonals zur eigenständigen Inkonti- nenzartikelversorgung • Schulung im Handling der zum Einsatz kommenden Produkte mit Pflege- und Hygiene- maßnahmen sowie Versorgungswechsel. • Der Versicherte erhält im Zuge der Beratung ein Exemplar der Versicherteninformation gemäß Anlage 3 zum Verbleib ausgehändigt. Den Empfang der Versicherteninformation bestätigt der Versicherte durch Unterschrift auf einem weiteren Exemplar der Versi- cherteninformation gemäß Anlage 3.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.