Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mitteln. 2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn: a. erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder b. Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert. 3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den von Absatz 2 zulässig. 4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegen- stand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie Leistun- gen sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot An- gebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden könnenkön- nen; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeis- tungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst an- gepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle po- tentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tat- beständen von Absatz Abs. 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie Leistun- gen sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; kön- nen oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeis- tungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst ange- passt werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle poten- zielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tat- beständen von Absatz Abs. 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste vor- teilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote Angebo- te nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht ge- macht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegen-stand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie Leis- tungen sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste vorteilhaf- teste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden wer- den können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeis- tungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tat- beständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden könnenkön- nen; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungs- gegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis An- bieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbe- ständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung Leis- tung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie Leis- tungen sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste vorteilhaf- teste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeis- tungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz Abs. 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote Ange- bote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer ei- ner Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste wirtschaftlich günstigste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. erst dadurch a) der Auftrag oder die Angebote erst dadurch geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote An- gebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar ver- gleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische cha- rakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändertverän- dert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll Proto- koll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie Leis- tungen sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste vorteilhaf- teste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeis- tungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste vor- teilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung Leis- tung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar vergleich- bar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer ei- ner Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegen‐ stand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)
Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar ver- gleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische charakte- ristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
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Bereinigung der Angebote. 1 Der Auftraggeber kann mit den Anbietern die Angebote hinsichtlich der Leistungen so- wie sowie der Modalitäten Moda- litäten ihrer Erbringung bereinigen, um das vorteilhafteste Angebot zu er- mittelnermitteln.
2 Eine Bereinigung findet nur dann statt, wenn:
a. a) erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Mass- gabe Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder
b. b) Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsge- genstandLeistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potentielle Anbieterkreis verändert.
3 Eine Aufforderung zur Preisanpassung ist nur im Zusammenhang mit den Tatbestän- den Tatbeständen von Absatz 2 zulässig.
4 Der Auftraggeber hält die Resultate der Bereinigung in einem Protokoll fest.
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