Bereitstellung der Marktdaten und technische Anbindung Musterklauseln

Bereitstellung der Marktdaten und technische Anbindung. 5.1 Die WBAG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen gewährt dem Vertragspartner in computer- lesbarer Form Zugang zu den in Annex 1 näher bezeichneten Marktdaten. Die Bereitstellung der Marktdaten kann auf folgende Arten erfolgen: ◼ direkt, d.h. über den Datenfeed der WBAG oder via ftp Account. Informationen über die technischen Voraussetzungen sowie die Bestellformulare für die Anbindung an den Datenfeed stehen auf der Webseite der WBAG zur Verfügung. ◼ indirekt über einen Vendor oder Subvendor der WBAG. Vor Weiterleitung der Marktdaten muss der verteilende Vendor oder Subvendor die schriftliche Zustimmung der WBAG einholen.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.