Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 1.1 Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten für jede Form der vertraglich geregelten Marktdatennutzung mit Ausnahme von Non-Display und Derived Data Nutzung wie im Derived Data Agreement definiert. Weiters regelt der Vertrag auch die technische Anbindung zum Erhalt der Marktdaten. 1.2 Die WBAG erklärt sich für die Dauer dieses Vertrages bereit, dem Vertragspartner die Marktdaten direkt oder indirekt auf nicht exklusiver Basis zur Verfügung zu stellen und das nicht exklusive Recht zu gewähren, die Marktdaten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen. 1.3 WBAG behält sich das Recht vor, Marktdaten mit eingeschränkten und/oder abgeänderten Nutzungsrechten anzubieten. 1.4 Der Vertragspartner nutzt die Marktdaten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen und hält die vertraglich vereinbarten Reporting-Bedingungen (Annex 4) ein. 1.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, der WBAG die vertraglich vereinbarten Gebühren sowie allfällige gemäß Vertrag anfallende Kosten zu erstatten.
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 1.1 Der Video on Demand-Dienst „maxdome auf Vodafone Kabel Deutschland“ (nachfolgend „VoD-Dienst“) ist ein Angebot der maxdome GmbH, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx (nachfolgend „MAXDOME“), das in Kooperation mit der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, geschäftsansässig in der Betastraße 6–8, 00000 Xxxxxxxxxxxx, als übermittelndem tech- nischem Dienstleister (nachfolgend „Vodafone“) erbracht wird.
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 2.1 Wir stellen über den Apple App Store oder Google Play (nachfolgend „Store“) eine App zur Verfügung, die es Nutzern ermöglicht, Informationen und digitalisierte Dokumente (nachfolgend „Belege“) über die DATEVconnect online Schnittstelle in Verbindung mit der DATEV SmartLogin App direkt nach DATEV Unternehmen online zu übermitteln. 2.2 Diese Nutzungsbedingungen finden auf alle Nutzungsverträge zwischen uns und dem Nutzer der App Anwendung. Durch Download der App stimmt der Nutzer der Geltung dieser AGB zu.
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 1.1 Schenck ONE wird betrieben von Schenck RoTec GmbH, Landwehrstraße 55, 64293 Darmstadt ("wir", "uns"). 1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") gelten für den zwischen uns und dem Kunden über die Nutzung von Schenck ONE geschlossenen Vertrag und regeln die Bestimmungen und Bedingungen für den Bezug und die Nutzung der über Schenck ONE angebotenen Funktionalitäten, Produkte und Leistungen ("Services") durch den in Klausel 2.1 bestimmten Kun- denkreis. Die Nutzung bestimmter Services kann zusätzlichen spezifischen Pro- duktbeschreibungen, Lizenzbedingungen und Konditionen unterliegen ("Produkt- spezifische Bedingungen"). Für die im Zusammenhang mit auf Schenck ONE angebotenen Services ("Schenck ONE-Services") gelten diese Nutzungsbedin- gungen als Rahmenvereinbarung, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten. Die Produktspezifischen Bedingungen von uns gelten ergän- zend und vorrangig zu den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. 1.3 Zu den auf Schenck ONE angebotenen Services können auch Produkte und Leis- tungen von hierfür autorisierten Dritten ("Schenck ONE-Partner") gehören, zu welchen wir lediglich den Zugang oder den Kontakt vermitteln. Sofern wir über Schenck ONE Produkte und Leistungen vermitteln, die direkt von Schenck ONE- Partnern angeboten werden ("Partner-Produkte"), gelten für diese Partner-Pro- dukte im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Schenck ONE-Partner die speziellen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Schenck ONE-Partners. Die Gel- tung dieser Nutzungsbedingungen zwischen den Kunden und uns bleiben hiervon unberührt. 1.4 Die Allgemeinen Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen der Kunden fin- den keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. SWN GmbH, Xxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx, Sitz: Norderney, Amtsgericht Aurich, HRB 100 580 im Folgenden SWN ge- nannt bietet im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Telefon-, Internet- und TV Dienstleistungen basierend auf Glasfasertechnologie an. Alle Dienstleistungen werden auf Basis des jeweiligen Angebotes, der Auftragsbestätigung, der je- weils aktuellen Preislisten, sowie der das betreffende Produkt einschlägigen Leistungsbeschreibungen, der Datenschutzbestim- mungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erbracht. Sollten sich im Einzelfall die Bestimmungen dabei wiedersprechen, so gelten die zuerst genannten Regelungen vorrangig vor den anderen Regelungen. Die Regelungen gelten ebenso für alle mit den Produkten in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen wie Wartungs- und Entstörungseinsätze und Beratungsdienstleistungen. Nutzungsvoraussetzung ist die erfolgte Installation eines Hausübergabepunkt (HÜP).
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 1.1. Gegenstand des Unternehmens der SHENTI SPORTS Group GmbH ist der Vertrieb und die Ausstrahlung von Internetmedien und Programmen sowie die Bereitstellung aller diesbezüglich relevanten Dienstleistungen. Das Portal „xxxxxx0.xx“ (nachfolgend „FITMIT5“) ist ein Angebot der SHENTI SPORTS Group GmbH, Apfelgarten 36, 53343 Wachtberg (nachfolgend „SHENTISPORTS®“ genannt). Die rechtliche und redaktionelle Gesamtverantwortlichkeit für die Plattform xxxxxx0.xx (nachfolgend „Plattform“) und deren Inhalte liegt allein bei SHENTISPORTS®. Insoweit kommt ein Vertrag über den Abruf der Inhalte des Video-Dienstes in jedem Fall ausschließlich zwischen SHENTISPORTS® und dem Nutzer zustande. Vertragsparteien sind der Nutzer und SHENTISPORTS®. 1.2. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte und dem Abruf der Inhalte des Video-Dienstes gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) im Zeitpunkt der Registrierung bzw. der jeweiligen Buchung/Bestellung.
Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich. 1.1. Der Video on Demand-Dienst „maxdome auf Vodafone“ (nachfolgend „VoD-Dienst“) ist ein Angebot der Joyn GmbH, Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „MAXDOME“), das in Kooperation mit der Vodafone NRW GmbH (in NRW), der Vodafone Hessen GmbH & Co. KG (in Hessen) bzw. der Vodafone BW GmbH (in Baden- Württemberg), alle Xxxxxxxx Xxx. 000–750, 00000 Xxxx , als übermittelndem technischem Dienstleister (nachfolgend „Dienstleister“) erbracht wird. 1.2. MAXDOME bietet Kunden des Dienstleisters (nachfolgend „Kunde“) die Möglichkeit, verschiedene kostenpflichtige Inhalte vom VoD-Dienst abzurufen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln ausschließlich die Bedingungen der zwischen dem Kunden und MAXDOME über einen solchen Inhaltsabruf zustande kommenden Vereinbarungen (nachfolgend jeweils „Nutzungsvertrag“). Voraussetzung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages ist stets, dass der Kunde unmittelbar oder über den dinglich Berechtigten einen Kabelan- schluss-Vertrag sowie einen Vertrag über für diesen VoD-Dienst geeignete Hardware mit dem Dienstleister abgeschlossen hat und dieser während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages besteht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde sie MAXDOME übermittelt oder sie in der Kommunikation mit MAXDOME oder an anderer Stelle in Bezug nimmt und MAXDOME ihnen nicht widerspricht. 1.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der VoD-Dienst ein eigenständiges Angebot darstellt, das von anderen MAXDOME Angeboten unabhängig ist. Insofern sind etwaige zwischen dem Kunden und MAXDOME bereits bestehende Vertragsverhältnisse, deren Bedingungen und/oder Konditionen auf das vorlie- gende Angebot nicht anwendbar, übertragbar oder anrechenbar. Insbesondere etwaige Vereinbarungen über eine zeitlich unbefristete Nutzung und/oder inhaltlich uneingeschränkte Auswahl von MAXDOME-Inhalten, z. B. im Rahmen eines MAXDOME-Abonnements etwa auf xxxxxxx.xx, haben für den VoD-Dienst keine Gültigkeit. Umge- kehrt können auch die über den VoD-Dienst bereitgestellten Inhalte aus technischen Gründen nicht über andere MAXDOME Video on Demand Angebote genutzt werden.
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  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: