Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
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Samples: www.landkreis-goeppingen.de, www.landkreis-heilbronn.de, www.zollernalbkreis.de
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung auf den Käufer über.
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Samples: www.lrakn.de, www.hvdowl.de
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer den/die Käufer/-in über.
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Samples: www.mengen.de, www.landkreis-esslingen.de
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit Zum Zeitpunkt der Bereitstellung als geht das Holz in den Mitbesitz des Käufers übergebenüber. Mit Ab diesem Zeitpunkt trägt der Übergabe des Holzes geht die Käufer jegliche Gefahr des zufälligen Verlusts, des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.Wertminderung. Die Bereitstellung findet statt:
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Samples: forst.hohenzollern.com
Bereitstellung und Gefahrenübergang. aa.) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes Brennholzes oder Flächenloses geht die Gefahr des zufälligen zufäl- ligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
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Samples: www.genoholz.de
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer den/die Käufer/-in über.
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Samples: altdorf-es.de
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit Zum Zeitpunkt der Bereitstellung als geht das Holz in den Mitbesitz des Käufers übergebenüber. Mit Ab diesem Zeitpunkt trägt der Übergabe des Holzes geht die Käufer jegliche Gefahr des zufälligen Verlustes, des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.Wertminderung. Die Bereitstellung findet statt:
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Samples: www.stadtwaldstiftung-laubach.de