Common use of Bereitstellung von Informationen Clause in Contracts

Bereitstellung von Informationen. Sämtliche Informationen, die dem Kunden in Verbindung mit Zahlungsvorgängen zur Verfügung zu stellen sind, sind ihm als Ausdruck, per E-Mail, als Kontoauszug oder auf einem beliebigen Speichermedium als originalgetreue Kopie zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage kann der Kunde verlangen, dass ihm Informationen bezüglich individueller Zahlungsvorgänge regelmäßig übermittelt oder bereitgestellt werden, und zwar mindestens monatlich. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf eine aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ausdruck, als E-Mail oder auf einem beliebigen dauerhaften Speichermedium. Wurde für die Bereitstellung von Informationen die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel vereinbart, kann der Kunde vom Finanzinstitut Auskünfte über die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen