Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Data Processing Agreement
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig ei- genmuchtig löschen oder deren Verarbeitung einschränkeneinschrunken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich diesbezuglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxxwendet, wird der Auftragnehmer Auf- tragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich unverzuglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf VergessenwerdenVergessen- werden, Berichtigung, Datenportabilität Datenportabilitut und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
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