Instandsetzung Musterklauseln

Instandsetzung. 8.1. Die Instandsetzung beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Beseitigung von Störungen oder Schäden an den Serviceprodukten des Auftraggebers not- wendig sind. Diese erfolgen zu den Geschäftszeiten gemäß Ziffer 1.4..
Instandsetzung. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auftretende Fehlfunktionen, System- oder Systemkomponentenausfälle und sonstige Probleme („Störungen“). Der Auf- tragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt die Störung. Nach Eingang einer Stö- rungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Störung behoben sein wird. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zumindest eine vorläu- fige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentliche Beeinträchti- gungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt.
Instandsetzung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel an den Vertragsgeräten, Ausfälle der Vertragsgeräte, Fehler und Störungen von TA Cockpit® und/oder sonstige Probleme (nachfol- gend gemeinsam auch „Störungen“) TA unverzüglich zu melden und so genau wie möglich zu beschreiben. TA beseitigt gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist (nachfol- gend „Instandsetzung“).
Instandsetzung. A4-4.4 Gelegentliche handwerkliche und handwerksähnliche Arbeiten – nicht als Schwerpunkttätigkeit
Instandsetzung. Dichtungswechsel an Wasserarmaturen – Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Aus- wechseln von Schließzylindern) – Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln – Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln – Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern – Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen – Trockenbauarbeiten im Rahmen von Reparaturmaßnah- men – Stühle leimen, Türscharniere ölen Die Aufnahme einer der folgenden Tätigkeiten als Betriebs- schwerpunkt stellt eine Änderung der versicherten Tätig- keit dar und erfordert eine unverzügliche Meldung beim Versicherer. Es gelten die Bestimmungen von A1-8 und A1-9. – Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale) – Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz und Holzimpräg- nierung) – Bodenleger (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden) – Rohr- und Kanalreinigung – Teppichbodenreinigung – Tankschutz – Bautentrocknung ohne Erdarbeiten – Verfugen – Estrichlegen – Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten – Rollladen- und Jalousieneinbau – Parkettlegen – Raumausstatter – Gebäudereinigungsarbeiten (auch Unterhalts- und Glas- reinigung)
Instandsetzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Geräte auf eigene Kosten in einem funktionstüchtigen Zustand zu erhalten, der die Teilnahme am POS-System der CONCARDIS ermöglicht. Nach Xxxx des Vertragspartners erbringt RS FAIRPAY für die Dauer der Terminalmiete Leistungen auf Grundlage eines Service- und Wartungsvertrages. Die mit RS FAIRPAY geschlossenen Service- und Wartungsverträge sind kein Bestandteil dieses Terminalmietvertrages. Etwaige Ansprüche aus dem mit RS FAIRPAY geschlossenen Service- und Dienstleistungsvertrages muss der Vertragspartner bilateral mit RS FAIRPAY regeln.
Instandsetzung. Die Gemeinde verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers und die darauf befindlichen Gebäude, Anlagen und Bepflanzungen wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu dem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch die Gemeinde beschädigt worden sind.
Instandsetzung. Die EGG verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers und die darauf befindlichen Gebäude, Anlagen und Bepflanzungen wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zu- gängen zu dem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem be- nachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruch- nahme durch die EGG beschädigt worden sind.
Instandsetzung. Instandsetzung bei Störungen oder Schäden infolge natürli- cher Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch umfasst die Fehlerdiagnose sowie Beseitigung von Störungen oder Schä- den im Austausch unbrauchbar gewordener Geräteteile in- klusive Arbeits- und Reisezeit, die telefonische Unterstützung des Servicepersonals des Kunden durch die Servicezentrale sowie falls notwendig die Teilabnahme gemäß StrlSchV nach durchgeführter Instandsetzung. Sollte die Instandsetzung des betroffenen Gerätes nicht mit adäquatem Aufwand für Ziehm Imaging möglich sein oder auf Grund geltender tech- nischer Standards oder Regelungen nicht mehr zeitgemäß sein, behält sich Xxxxx Imaging das Recht vor, von der In- standsetzung abzusehen ohne die Entstehung jedweder Ansprüche gegen Ziehm Imaging. In einem solchen Fall informiert Xxxxx Imaging den Kunden mittels eines schriftli- chen Berichts über das betroffene Gerät.
Instandsetzung. 6.1 Bei dem Leistungspaket „Instandsetzung“ hat der Kunde einen Anspruch auf Maßnahmen, die auf Instandsetzung der Messsysteme gerichtet sind. Eine Instandsetzung binnen einer be- stimmten Zeit wird nicht garantiert.