Instandsetzung. 8.1. Die Instandsetzung beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Beseitigung von Störungen oder Schäden an den Serviceprodukten des Auftraggebers not- wendig sind. Diese erfolgen zu den Geschäftszeiten gemäß Ziffer 1.4..
8.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Instandsetzung im Rahmen des Reparatur-Austauschs, Individualreparatur und Reparatur-Ersatz durchzu- führen. Ausgetauschte Systemgruppen oder Bauteile gehen in das Eigentum von Xxxxxxx Xxxx über. Eine Rücksendung der defekten Bauteile ist möglich, wenn dies auf dem Kostenvoranschlag entsprechend gekennzeichnet wurde.
Instandsetzung. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auftretende Fehlfunktionen, System- oder Systemkomponentenausfälle und sonstige Probleme (kurz: „Störungen“). Der Auftragneh- mer lokalisiert, analysiert und behebt die Störung. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Störung behoben sein wird. Störungen, die auf Informationssicherheitsschwachstellen der System- und Betriebssoftware basieren, sind vom Auf- tragnehmer unverzüglich zu beheben. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Ana- lyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesent- liche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auf- traggebers vermieden werden; vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseiti- gung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt.
Instandsetzung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel an den Vertragsgeräten, Ausfälle der Vertragsgeräte, Fehler und Störungen von TA Cockpit® und/oder sonstige Probleme (nachfol- gend gemeinsam auch „Störungen“) TA unverzüglich zu melden und so genau wie möglich zu beschreiben. TA beseitigt gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist (nachfol- gend „Instandsetzung“).
4.2 Gestaltet sich die Instandsetzung aufwendiger als angenommen, so ist TA berechtigt, dem Kunden eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen.
4.3 Die Pflicht zu Instandsetzungsarbeiten entfällt, wenn sich die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand durch TA beseitigen lässt. In diesem Fall ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Servicevertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
4.4 Auf Wunsch des Kunden bietet TA den Anschluss des Kunden an die Ferndiagnose- und -wartungseinrichtungen von TA an. Die vom Kunden für die Installation der hierfür erforderli- chen technischen Einrichtungen gesondert zu vergütenden Installationskosten ergeben sich aus dem TA-Dienstleistungskatalog. Die Erbringung der Ferndiagnose- und -wartung selbst erfolgt auf Basis der Vorschriften des Servicevertrags und wird von der nach Ziffer I.13 vereinbarten Vergütung umfasst.
Instandsetzung. Gelegentliche handwerkliche und handwerksähnliche Arbeiten – nicht als Schwerpunkttätigkeit
Instandsetzung. Dichtungswechsel an Wasserarmaturen – Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Aus- wechseln von Schließzylindern) – Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln – Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln – Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern – Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen – Trockenbauarbeiten im Rahmen von Reparaturmaßnah- men – Stühle leimen, Türscharniere ölen
Instandsetzung. Die Gemeinde verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers und die darauf befindlichen Gebäude, Anlagen und Bepflanzungen wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu dem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch die Gemeinde beschädigt worden sind.
Instandsetzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Geräte auf eigene Kosten in einem funktionstüchtigen Zustand zu erhalten, der die Teilnahme am POS-System der CONCARDIS ermöglicht. Nach Xxxx des Vertragspartners erbringt RS FAIRPAY für die Dauer der Terminalmiete Leistungen auf Grundlage eines Service- und Wartungsvertrages. Die mit RS FAIRPAY geschlossenen Service- und Wartungsverträge sind kein Bestandteil dieses Terminalmietvertrages. Etwaige Ansprüche aus dem mit RS FAIRPAY geschlossenen Service- und Dienstleistungsvertrages muss der Vertragspartner bilateral mit RS FAIRPAY regeln.
Instandsetzung. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes.
Instandsetzung. Schäden an der K-Ausrüstung sind sofort und soweit möglich mit eigenen Instandsetzungsmitteln vom Übernehmer zu beseitigen. Xxxxxxx die Einrichtungen des Übernehmers hierfür nicht aus oder steht ihm kein fachkundiges Personal zur Verfügung, sind Privatfirmen in Anspruch zu nehmen.
Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Mietsache entsprechend den technischen Gegebenheiten ausreichend zu beheizen und zu belüften.