Common use of Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Clause in Contracts

Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer wird Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 bis 22 DSGVO ist der Auftraggeber verantwortlich. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen an den Auftraggeber weiterleiten.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo