Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung, Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen sperren oder unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu sperrenlöschen. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleitendem Betroffenem schriftlich beantworten und dieses Ersuchen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen umsetzen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat wird nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet ver- arbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich bzw. in einem den aktuellen zeitlichen und personellen Kapazitäten entsprend möglichen Zeitraum an den Auftraggeber weiterleiten.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigenberichti- gen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
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Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
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Samples: Auftragsverarbeitung