Berücksichtigung übergeordneter Planungen und Programme Musterklauseln

Berücksichtigung übergeordneter Planungen und Programme. Die Planungsabsicht lässt keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen So liegt das Plangebiet innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung des LEP B-B, auf den die Siedlungsentwicklung künftig gelenkt werden soll. Die Festsetzung von urbanen Gebieten ist hier grundsätzlich zulässig. Auch das Ziel der vorrangigen Nutzung der Innenentwicklungspotenziale wird berücksichtigt. Der Grundsatz zur Sicherung und Entwicklung siedlungsbezogener Freiräume für die Erholung sowie zum Erhalt oder zur Herstellung der öffentlichen Zugäng- lichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern (hier die Spree) ist bei der wei- teren Konkretisierung der Planung im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Den Zielen des Landschaftsprogramms (s. Kap. 2.2.3) wird durch die Festset- zung einer Grünfläche als Teil einer übergeordneten Grünstruktur sowie durch die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage von Freiflächen und die Begrünung von Dächern entsprochen. Den städtebaulichen Zielen des Luftreinhalteplans wird ebenso gefolgt: es ent- steht kein neuer Belastungsschwerpunkt, das Vorhaben ist durch eine verkehrs- sparende Raumentwicklung (kurze Wege, guter ÖPNV-Anschluss) gekenn- zeichnet und in den neu entstandenen Straßenräumen sind in dichten Abstän- den Bäume gepflanzt worden. Gemäß dem Lärmaktionsplan bedürfen die erst 2000 angelegten neuen Stra- ßenräume keiner verkehrslärmbezogenen Umgestaltung. Mit der Festsetzung der überwiegenden Flächen als urbanes Gebiet und der stadtstrukturell eingebundenen Lage des Gebietes entspricht der Bebauungs- plan den Zielen des StEP Wohnen 2030. Das Gebiet ist als Teil eines prioritären Neubaubereichs im StEP Wohnen 2030 verankert. Mit den geplanten Festsetzungen werden Verbesserungen hinsichtlich des Kli- mas erreicht (Vergrößerung der entsiegelten Fläche, Verbesserung des Biokli- mas durch Gewerbe- und Wohnnutzung statt reiner Gewerbenutzung, bzw. ver- siegelter Brachflächen, Grünfläche an der Spree) und damit den Zielen des StEP Klima entsprochen. Auch die übergeordneten Aussagen der Stadtentwicklungspläne (StEP) 'Zen- tren 2030', 'Ver- und Entsorgung', ‘Wirtschaft 2030‘ sowie ‘MoVe (Mobilität und Verkehr)' stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans 4-62 nicht entgegen. Die mit dem Bebauungsplan 4-62 intendierte städtebauliche Neustrukturierung entspricht auch den Zielen des Planwerks Innere Stadt. Die Bebauung schließt die Blockränder entlang des öffentlichen Straßenraums zur Spree hin. Es erfolgt jedoch eine offenere Bebauun...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.