Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung Musterklauseln

Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in einfacher Form – Planaushang für die Dauer von mind. 30 Tagen – beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebie- tes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich über die Planung informieren und sich hierzu äußern. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom Montag bis Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.30 Uhr Xxxxxxx 08.00 - 12.00 Uhr Im Geltungsbereich der 135. Flächennutzungsplanände- rung sollen die Flächen, die als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kur und Kurklinik“ dargestellt sind, zurückgenommen werden. Künftig soll die Fläche als Wohnbaufläche entsprechend der vorhandenen und zu- künftigen beabsichtigten Nutzungen dargestellt werden. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (Planungs- sicherstellungsgesetz – PlanSiG in der Fassung der Be- kanntmachung vom 18.03.2021) wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt nur nach vorheriger telefonischer Absprache zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 00000 000-000 möglich ist. Nach terminlicher Absprache wird Ihnen der Ein- lass in das Dienstgebäude gewährt. Die jeweils geltenden Corona-Schutzbestimmungen sind einzuhalten. Aus Grün- den des Infektionsschutzes und der Vorsorge kann der Zu- tritt zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen maximal zwei Personen gleichzeitig gewährt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sämtliche Un- terlagen auch im Internet unter www.stadt-bad-salzuf- xxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden können. Dort kann auch eine Stellungnahme abgegeben werden. Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen beste- hen, können telefonisch unter 05222 952-245 gestellt wer- den. Es wird darum gebeten, um persönliche Kontakte auf Grund des Infektionsschutzes zu vermeiden, nach Möglich- keit die Online-Unterlagen zur Einsichtnahme zu verwen- den. Der Änderungsbereich ist in dem beigefügten Übersichts- plan grafisch dargestellt. Stadt Bad Salzuflen, den 16.12.2021 Der Bürgermeister In Vertretung Xxxxx Xxxxxxxxxx Kr.Bl.Lippe 27.12.2021

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.