Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Musterklauseln

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in „einfacher Form“ –Planaushang für die Dauer von mindestens 30 Tagen – beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebie- tes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich über die Planung informieren und sich hierzu äußern. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom Montag bis Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.30 Uhr Xxxxxxx 08.00 - 12.00 Uhr Planungsziel ist die Ausweisung weiterer Wohngebiete im „Südfeld“, nördlich des Fritz-Niewald-Weges. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (Planungs- sicherstellungsgesetz – PlanSiG in der Fassung der Be- kanntmachung vom 18.03.2021) wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt nur nach vorheriger telefonischer Absprache zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 00000 000-000 möglich ist. Nach terminlicher Absprache wird Ihnen der Ein- lass in das Dienstgebäude gewährt. Die jeweils geltenden Corona-Schutzbestimmungen sind einzuhalten. Aus Grün- den des Infektionsschutzes und der Vorsorge kann der Zu- tritt zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen maximal zwei Personen gleichzeitig gewährt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Bebau- ungsplanvorentwurf auch im Internet unter www.stadt-bad- xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden kann. Dort kann auch eine Stellungnahme abgegeben wer- den. Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen be- stehen, können telefonisch unter 05222 952-241 gestellt werden. Es wird darum gebeten, um persönliche Kontakte auf Grund des Infektionsschutzes zu vermeiden, nach Möglichkeit die Online-Unterlagen zur Einsichtnahme zu verwenden. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan grafisch dargestellt. Stadt Bad Salzuflen, den 16.12.2021 Der Bürgermeister In Vertretung Xxxxx Xxxxxxxxxx Kr.Bl.Lippe 27.12.2021 Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat am 15.12.2021 in seiner öffentlichen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse für den Beginn der vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 Bau- gesetzbuch (BauGB) gefasst. Beschluss des Rates der Stadt Bad Salzuflen vom 15...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.