Common use of Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere Clause in Contracts

Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind – vorbehaltlich der Verkaufsbeschränkungen – nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweiligen geltenden Vorschriften und Verfahren der Verwahrstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt ist. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere ab dem 22.09.2021 in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die keine geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch den Emittenten erhalten Anleger am Fälligkeitstag als Auszahlungs- bzw. Kündigungsbetrag die mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis, verfällt der Open End Turbo Bull Optionsschein wertlos. Die Laufzeit der Optionsscheine endet mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls ein Knock-Out Ereignis eintritt. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn der maßgebliche Kurs des Basiswerts während der maßgeblichen Barriereüberwachungszeit der Knock-Out Barriere entspricht oder diese unterschreitet. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die erwartete Kursschwankungsbreite des Basiswerts, die aufgrund von aktuellen Marktpreisen berechnet wird, (die sog. ''implizite Volatilität'') an, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt. Es besteht das Risiko, dass sich die Auflösung von Absicherungspositionen des Emittenten negativ auf den Kurs des Basiswerts auswirkt und hierdurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird. Der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine unterliegen einer laufenden Anpassung. Als Ergebnis einer täglichen Anpassung des Basispreises und der Knock-Out Barriere kann sich das Risiko des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses erheblich erhöhen. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis auch allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere eintreten kann. Sofern es sich bei dem Basiswert um Aktien oder Kursindizes handelt, wird der Emittent zusätzlich einen Dividenden- Anpassungsbetrag berechnen, der vom Basispreis und von der Knock-Out Barriere an den Tagen abgezogen wird, an denen Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Knock-Out Ereignis kann allein auf Grundlage einer vorgenommenen Dividendenanpassung eintreten. Der Optionsscheininhaber trägt daher das Risiko, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt oder der Referenzpreis des Basiswerts am maßgeblichen Bewertungstag auf oder unter dem Basispreis des Optionsscheins liegt. In beiden Fällen verfällt der Optionsschein nahezu wertlos und der Optionsscheininhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die implizite Volatilität an – während alle anderen Einflussfaktoren der Wertbildung unverändert bleiben – dann fällt der Preis des Optionsscheins, denn die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass der Optionsschein ausgeknockt wird und damit wertlos verfällt. Das Risiko von Kurssprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Gap-Risiko. Realisiert sich das Gap- Risiko und wird dadurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst, so führt dies beim Emittenten zu erheblichen Preisrisiken bei der Anpassung seiner Absicherungsgeschäfte. Der Emittent kann sich üblicherweise lediglich für eine Kursbewegung beim Basiswert bis zur jeweiligen Knock-Out Barriere absichern. Geht ein Kurssprung darüber hinaus, so geht der dabei eintretende Verlust zu Lasten des Emittenten. Die Gap-Risiken werden üblicherweise vom Emittenten für die Zukunft geschätzt und über die Preisstellung im Sekundärmarkt an die Erwerber der Optionsscheine weitergegeben. Daher tragen Optionsscheininhaber das Gap-Risiko indirekt.

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Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind – vorbehaltlich der Verkaufsbeschränkungen – nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweiligen geltenden Vorschriften und Verfahren der Verwahrstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt ist. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere ab dem 22.09.2021 16.09.2021 in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die keine geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch den Emittenten erhalten Anleger am Fälligkeitstag als Auszahlungs- bzw. Kündigungsbetrag die mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitetunterschreitet. Liegt der Referenzpreis auf oder unter über dem Basispreis, verfällt der Open End Turbo Bull Bear Optionsschein wertlos. Die Laufzeit der Optionsscheine endet mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls ein Knock-Out Ereignis eintritt. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn der maßgebliche Kurs des Basiswerts während der maßgeblichen Barriereüberwachungszeit der Knock-Out Barriere entspricht oder diese unterschreitetüberschreitet. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die erwartete Kursschwankungsbreite des Basiswerts, die aufgrund von aktuellen Marktpreisen berechnet wird, (die sog. ''implizite Volatilität'') an, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt. Es besteht das Risiko, dass sich die Auflösung von Absicherungspositionen des Emittenten negativ auf den Kurs des Basiswerts auswirkt und hierdurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird. Der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine unterliegen einer laufenden Anpassung. Als Ergebnis einer täglichen Anpassung des Basispreises und der Knock-Out Barriere kann sich das Risiko des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses erheblich erhöhen. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis auch allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere eintreten kann. Sofern es sich bei dem Basiswert um Aktien oder Kursindizes handelt, wird der Emittent zusätzlich einen Dividenden- Anpassungsbetrag berechnen, der vom Basispreis und von der Knock-Out Barriere an den Tagen abgezogen wird, an denen Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Knock-Out Ereignis kann allein auf Grundlage einer vorgenommenen Dividendenanpassung eintreten. Der Optionsscheininhaber trägt daher das Risiko, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt oder der Referenzpreis des Basiswerts am maßgeblichen Bewertungstag auf oder unter über dem Basispreis des Optionsscheins liegt. In beiden Fällen verfällt der Optionsschein nahezu wertlos und der Optionsscheininhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die implizite Volatilität an – während alle anderen Einflussfaktoren der Wertbildung unverändert bleiben – dann fällt der Preis des Optionsscheins, denn die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass der Optionsschein ausgeknockt wird und damit wertlos verfällt. Das Risiko von Kurssprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Gap-Risiko. Realisiert sich das Gap- Risiko und wird dadurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst, so führt dies beim Emittenten zu erheblichen Preisrisiken bei der Anpassung seiner Absicherungsgeschäfte. Der Emittent kann sich üblicherweise lediglich für eine Kursbewegung beim Basiswert bis zur jeweiligen Knock-Out Barriere absichern. Geht ein Kurssprung darüber hinaus, so geht der dabei eintretende Verlust zu Lasten des Emittenten. Die Gap-Risiken werden üblicherweise vom Emittenten für die Zukunft geschätzt und über die Preisstellung im Sekundärmarkt an die Erwerber der Optionsscheine weitergegeben. Daher tragen Optionsscheininhaber das Gap-Risiko indirekt.

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Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind – vorbehaltlich der Verkaufsbeschränkungen – nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweiligen geltenden Vorschriften und Verfahren der Verwahrstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt ist. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere ab dem 22.09.2021 07.01.2021 in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die keine geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch den Emittenten erhalten Anleger am Fälligkeitstag als Auszahlungs- bzw. Kündigungsbetrag die mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis Bei fallenden Kursen des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet. Liegt trägt der Referenzpreis auf oder unter dem BasispreisWertpapierinhaber das Risiko, verfällt der Open End Turbo Bull Optionsschein wertlos. Die Laufzeit der Optionsscheine endet mit dem Knockdass ein Barriere-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls ein Knock-Out Ereignis eintrittausgelöst wird. Ein KnockBarriere-Out Ereignis tritt einwird ausgelöst, wenn der maßgebliche Kurs des Basiswerts ein bestimmter Beobachtungskurs während der maßgeblichen Barriereüberwachungszeit der Knock-Out Barriere entspricht oder diese unterschreitet. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die erwartete Kursschwankungsbreite des Basiswerts, die aufgrund von aktuellen Marktpreisen berechnet wird, (die sog. ''"implizite Volatilität''") an, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein KnockBarriere-Out Ereignis eintritt. Es besteht das RisikoTritt ein Barrieren-Ereignis auch nur einmal ein, dass sich die Auflösung von Absicherungspositionen des Emittenten negativ verliert der Anleger seinen Anspruch auf den Kurs des Basiswerts auswirkt und hierdurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird. Der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine unterliegen einer laufenden Anpassung. Als Ergebnis einer täglichen Anpassung des Basispreises Bonusbetrag und der KnockWertpapierinhaber trägt ab Eintritt des Barriere-Out Barriere kann sich Ereignisses in vollem Umfang das Risiko eines Wertverlustes des Eintritts Basiswerts. Ist nach dem Eintritt eines KnockBarriere-Out Ereignisses erheblich erhöhender Wert des zu liefernden Basiswerts bzw. Anleger sollten sich darüber bewusst seinder zu liefernden Basiswerte (jeweils einschließlich eines etwaigen Ausgleichsbetrags) am Fälligkeitstag niedriger als der bezahlte Kaufpreis, dass entsteht dem Wertpapierinhaber ein Knock-Out Ereignis auch allein in Folge einer Anpassung Verlust. Es kann sogar ein Totalverlust entstehen. Dies ist dann der Knock-Out Barriere eintreten kann. Sofern es sich bei dem Basiswert um Aktien oder Kursindizes handeltFall, wird der Emittent zusätzlich einen Dividenden- Anpassungsbetrag berechnen, der vom Basispreis und von der Knock-Out Barriere an den Tagen abgezogen wird, an denen Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Knock-Out Ereignis kann allein auf Grundlage einer vorgenommenen Dividendenanpassung eintreten. Der Optionsscheininhaber trägt daher das Risiko, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt oder der Referenzpreis des Basiswerts am maßgeblichen Bewertungstag auf oder unter dem Basispreis des Optionsscheins liegt. In beiden Fällen verfällt der Optionsschein nahezu wertlos und der Optionsscheininhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Liegt wenn der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die implizite Volatilität an – während alle anderen Einflussfaktoren der Wertbildung unverändert bleiben – dann fällt der Preis des Optionsscheins, denn die Wahrscheinlichkeit nimmt zuso stark fällt, dass der Optionsschein ausgeknockt wird und damit Basiswert am Bewertungstag wertlos verfällt. Das Risiko von Kurssprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Gap-Risiko. Realisiert sich das Gap- Risiko und wird dadurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst, so führt dies beim Emittenten zu erheblichen Preisrisiken bei der Anpassung seiner Absicherungsgeschäfte. Der Emittent kann sich üblicherweise lediglich für eine Kursbewegung beim Basiswert bis zur jeweiligen Knock-Out Barriere absichern. Geht ein Kurssprung darüber hinaus, so geht der dabei eintretende Verlust zu Lasten des Emittenten. Die Gap-Risiken werden üblicherweise vom Emittenten für die Zukunft geschätzt und über die Preisstellung im Sekundärmarkt an die Erwerber der Optionsscheine weitergegeben. Daher tragen Optionsscheininhaber das Gap-Risiko indirektist.

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Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind – vorbehaltlich der Verkaufsbeschränkungen – nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweiligen geltenden Vorschriften und Verfahren der Verwahrstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt ist. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere ab dem 22.09.2021 14.01.2022 in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die keine geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch den Emittenten erhalten Anleger am Fälligkeitstag als Auszahlungs- bzw. Kündigungsbetrag die mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitetunterschreitet. Liegt der Referenzpreis auf oder unter über dem Basispreis, verfällt der Open End Turbo Bull Bear Optionsschein wertlos. Die Wertpapierinhaber tragen ein beträchtliches Risiko, dass ihre Optionsscheine bereits vor Ende ihrer Laufzeit wertlos verfallen. Dies ist sofort der Optionsscheine endet mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlosFall, falls wenn ein Knock-Out Ereignis eintritt. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn der maßgebliche Kurs des Basiswerts während der maßgeblichen Barriereüberwachungszeit der Knock-Out Barriere entspricht oder diese unterschreitetüberschreitet. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die erwartete Kursschwankungsbreite des Basiswerts, die aufgrund von aktuellen Marktpreisen berechnet wird, (die sog. ''implizite Volatilität'') an, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt. Es besteht das Risiko, dass sich die Auflösung von Absicherungspositionen des Emittenten negativ auf den Kurs des Basiswerts auswirkt und hierdurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird. Der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine unterliegen einer laufenden Anpassung. Als Ergebnis einer täglichen Anpassung des Basispreises und der Knock-Out Barriere kann sich das Risiko des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses erheblich erhöhen. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis auch allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere eintreten kann. Sofern es sich bei dem Basiswert um Aktien oder Kursindizes handelt, wird der Emittent zusätzlich einen Dividenden- Anpassungsbetrag berechnen, der vom Basispreis und von der Knock-Out Barriere an den Tagen abgezogen wird, an denen Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Knock-Out Ereignis kann allein auf Grundlage einer vorgenommenen Dividendenanpassung eintreten. Der Optionsscheininhaber Wertpapierinhaber trägt daher das Risiko, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt oder der Referenzpreis des Basiswerts am maßgeblichen Bewertungstag auf oder unter über dem Basispreis des Optionsscheins liegt. In beiden Fällen verfällt der Optionsschein nahezu wertlos und der Optionsscheininhaber wertlos. Der Wertpapierinhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die implizite Volatilität an – während alle anderen Einflussfaktoren der Wertbildung unverändert bleiben – dann fällt der Preis des Optionsscheins, denn die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass der Optionsschein ausgeknockt wird und damit wertlos verfällt. Das Risiko von Kurssprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Gap-Risiko. Realisiert sich das Gap- Risiko und wird dadurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst, so führt dies beim Emittenten zu erheblichen Preisrisiken bei der Anpassung seiner Absicherungsgeschäfte. Der Emittent kann sich üblicherweise lediglich für eine Kursbewegung beim Basiswert bis zur jeweiligen Knock-Out Barriere absichern. Geht ein Kurssprung darüber hinaus, so geht der dabei eintretende Verlust zu Lasten des Emittenten. Die Gap-Risiken werden üblicherweise vom Emittenten für die Zukunft geschätzt und über die Preisstellung im Sekundärmarkt an die Erwerber der Optionsscheine Wertpaiere weitergegeben. Daher tragen Optionsscheininhaber Wertpapierinhaber das Gap-Gap- Risiko indirekt.

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Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind – vorbehaltlich der Verkaufsbeschränkungen – nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweiligen geltenden Vorschriften und Verfahren der Verwahrstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt ist. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere ab dem 22.09.2021 29.11.2021 in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die keine geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch den Emittenten erhalten Anleger am Fälligkeitstag als Auszahlungs- bzw. Kündigungsbetrag die mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis, verfällt der Open End Turbo Bull Optionsschein wertlos. Die Laufzeit der Optionsscheine endet mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls ein Knock-Out Ereignis eintritt. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn der maßgebliche Kurs des Basiswerts während der maßgeblichen Barriereüberwachungszeit der Knock-Out Barriere entspricht oder diese unterschreitet. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die erwartete Kursschwankungsbreite des Basiswerts, die aufgrund von aktuellen Marktpreisen berechnet wird, (die sog. ''implizite Volatilität'') an, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt. Es besteht das Risiko, dass sich die Auflösung von Absicherungspositionen des Emittenten negativ auf den Kurs des Basiswerts auswirkt und hierdurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird. Der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine unterliegen einer laufenden Anpassung. Als Ergebnis einer täglichen Anpassung des Basispreises und der Knock-Out Barriere kann sich das Risiko des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses erheblich erhöhen. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis auch allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere eintreten kann. Sofern es sich bei dem Basiswert um Aktien oder Kursindizes handelt, wird der Emittent zusätzlich einen Dividenden- Anpassungsbetrag berechnen, der vom Basispreis und von der Knock-Out Barriere an den Tagen abgezogen wird, an denen Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Knock-Out Ereignis kann allein auf Grundlage einer vorgenommenen Dividendenanpassung eintreten. Der Optionsscheininhaber trägt daher das Risiko, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt oder der Referenzpreis des Basiswerts am maßgeblichen Bewertungstag auf oder unter dem Basispreis des Optionsscheins liegt. In beiden Fällen verfällt der Optionsschein nahezu wertlos und der Optionsscheininhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Liegt der Kurs des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere und steigt die implizite Volatilität an – während alle anderen Einflussfaktoren der Wertbildung unverändert bleiben – dann fällt der Preis des Optionsscheins, denn die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass der Optionsschein ausgeknockt wird und damit wertlos verfällt. Das Risiko von Kurssprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Gap-Risiko. Realisiert sich das Gap- Risiko und wird dadurch ein Knock-Out Ereignis ausgelöst, so führt dies beim Emittenten zu erheblichen Preisrisiken bei der Anpassung seiner Absicherungsgeschäfte. Der Emittent kann sich üblicherweise lediglich für eine Kursbewegung beim Basiswert bis zur jeweiligen Knock-Out Barriere absichern. Geht ein Kurssprung darüber hinaus, so geht der dabei eintretende Verlust zu Lasten des Emittenten. Die Gap-Risiken werden üblicherweise vom Emittenten für die Zukunft geschätzt und über die Preisstellung im Sekundärmarkt an die Erwerber der Optionsscheine weitergegeben. Daher tragen Optionsscheininhaber das Gap-Risiko indirekt.

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