BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF VON FONDSANTEILEN. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person an Fondsanteilen einschränken oder verhindern, wenn ein solches Eigentum der gegenwärtigen Gesetzgebung widersprechen oder dem Fonds anderweitig schaden könnte.
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