Common use of Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Clause in Contracts

Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche außergerichtli- xxxx Xxxxxxxxxx- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es?“. Angaben über die Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Informationen zu den Kosten. Welche Gebühren aus von Ihnen veranlassten Gründen fällig werden und wie hoch diese sind, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?“ in Verbin- dung mit den Gebührenbestimmungen.

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