Beschwerden und Alternative Streitbeilegung Musterklauseln

Beschwerden und Alternative Streitbeilegung. Beschwerden des VU gegenüber InterCard in Hinblick auf sich aus den §§ 675c bis 676c BGB ergebenden Rechten und Pflichten, können per Post oder Email an InterCard gerichtet werden. Auf diesem Wege eingereichte Beschwerden wer- den von InterCard in Textform innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang be- antwortet. Sofern die Beantwortung aus Gründen, die von InterCard nicht zu ver- treten sind, nicht innerhalb der Frist möglich sein, so wird InterCard ein vorläufiges Antwortschreiben versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beant- wortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem das VU die endgültige Antwort spätestens erhält. Die endgültige Antwort darf nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen. InterCard nimmt am Streitschlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle der Deut- schen Bundesbank teil. Ein Schlichtungs-antrag kann dort per Email an schlich- xxxx@xxxxxxxxxx.xx, per Fax an +00 (0)00 000000-0000 oder per Post an Deutsche Bundesbank, - Schlichtungsstelle -, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxx- xxxx xx Xxxx eingereicht werden. Ein Formular dafür und weitere Hinweise zum Verfahren stehen auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/Xxxxxx- tion/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html zum Download zur Ver- fügung. Sofern Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dem VU übergeben wer- den, dienen diese Übersetzungen nur dem Verständnis. Bei Auslegungsschwierig- keiten und Unterschieden in den verschiedenen Sprachfassungen ist allein die deutsche Fassung dieser AGB maßgebend und bindend. Anlage 1: Verbotene Produkte Nachfolgende Liste gilt jeweils in der aktuellen Fassung. Sie wird laufend aktuali- siert und Veränderungen werden dem VU mitgeteilt. 1. Illegale politische audio visuelle Produkte und Publikationen 2. Illegale reaktionäre Karten und Programmsender 3. Dokumente und Informationen, die als geheim eingestuft wurden 4. Pornographische und vulgäre audio- visuelle Produkte und Publikationen 5. Pornographische und vulgäre erotische Dienstleistungen 6. Pornographische und vulgäre Karten und Programmsender 7. Pornographische und vulgäre Artikel oder Dienstleistungen 8. Geräte für Glücksspiel 9. Private Lotterien
Beschwerden und Alternative Streitbeilegung. Beschwerden des VU gegenüber InterCard in Hinblick auf sich aus den §§ 675c bis 676c BGB ergebenden Rechten und Pflichten, können an InterCard AG, Bereich Service Kundenbeschwerden, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx gerichtet werden. Auf diesem Wege eingereichte Beschwerden werden von InterCard in Textform innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Eingang beantwortet. Sofern die Beantwortung aus Gründen, die von InterCard nicht zu vertreten sind, nicht innerhalb der Frist möglich sein, so wird InterCard ein vorläufiges Antwortschreiben versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem das VU die endgültige Antwort spätestens erhält. Die endgültige Antwort darf nicht später als fünfunddreißig (35) Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen.
Beschwerden und Alternative Streitbeilegung. 13.1. Sie können Beschwerden über unseren Service an den Customer Support per E-Mail oder Telefon richten. Die Kontaktdaten finden sie auf unserer Webseite. Wir werden darauf in geeigneter Weise Antworten. Bei Beschwerden von Verkäufern erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Briefs, Telefax oder E-Mail). 13.2. Als Zahlungsdienstnutzer können Sie sich auch an die niederländische Beschwerdestelle im Bereich Finanzdienstleistungen (KiFid) in Den Haag, Niederlande, Koningin Xxxxxxxxxxxx 00, Xxx Xxxx, 0000XX, Xxxxxxxxxxx (xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx, xxx.xxxxx.xx, +00000000000) wenden. 13.3. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Beschwerden und Alternative Streitbeilegung. Für den Fall, dass der Kunde eine Reklamation in Bezug auf die Dienstleistungen der flatexDEGIRO Bank hinsichtlich des Cash Accounts hat, kann der Kunde die in Ziffer 23 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der flatexDEGIRO Bank aufgeführten Möglichkeiten nutzen. In Bezug auf Beschwerden hinsichtlich der Dienstleistungen von DEGIRO, sind vom Kunden die in dem Client Agreement DEGIRO aufgeführten Möglichkeiten zu nutzen.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.