Spenden. 55. Menschliche Organe
Spenden. Unter einer Spende versteht man freiwillige Zuwendungen (Geld- oder Sachleistungen) für z. B. Vereine, Stiftungen, Parteien etc. Diese Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung, i. d. R. wird eine Spendenquittung ausgestellt (aber keine Rechnung).
Spenden. Der überbleibende Anteil an Sömmerungsbeiträgen wird den Alpbestössern gemessen an den gesömmerten Normalstössen NST in der jährlichen Kostenabrechnung gutgeschrieben. Verwendung Art. 16 der Fondsgelder Mittel aus den Rückstellungsfonds können verwendet werden für: - Den, für den Betrieb notwendigen Unterhalt an Gebäuden, Reparaturen und Service an Installationen, Ersetzen oder Instandstellen von Inventar, ersetzen oder reparieren von Geräten - Anschaffungen von Geräten und Maschinen - Tränken reparieren, ersetzen oder neu erstellen - Quellen fassen, verbessern oder zuleiten - Triebwege und Übergänge reparieren oder neu erstellen - Arrondierungen und grössere Aufräumarbeiten. Bei einer allfälligen Auflösung der AGF steht das Vermögen beider Fonds der weiterführenden Betreiberin zur Verfügung.
Spenden. Vereinfachter Zuwendungsnachweis Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zu- wendungsnachweis. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStDV ge- nügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Bu- chungsbestätigung (z.B. Konto-auszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Soweit bis zum 31. Januar 2010 im Hinblick auf ergangene Verwaltungsanweisungen Zuwendungen nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der o.a. Spendenempfänger geleistet wurden, gilt auch hier der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Aus Solidarität mit den Opfern des Erdbebens haben auch nicht steu- erbegünstigte Spendensammler Spendenkonten eingerichtet und zu Spen- den aufgerufen. Diese Zuwendungen sind steuerlich abziehbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländi- sche öffentliche Dienststelle weitergeleitet werden. Zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen muss dem Zuwendungsempfänger auch eine Liste mit den einzelnen Spendern und dem jeweiligen Anteil an der Ge- samtsumme übergeben werden. Unter folgenden Voraussetzungen ist auch ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich: Die gesammelten Spenden werden auf ein Sonde-konto einer inländischen juristischen Per- son des öffentlichen Rechts oder eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege überwiesen. Die einzelnen Spender erhalten eine Ablichtung der Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes sowie eine Liste über alle be-teiligten Spender einschließlich der jeweils geleisteten Beträge. Es ist auch möglich, dass statt der Liste eine (Einzel-) Bescheini- gung für jeden Spender erstellt wird. Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Absatz 1 Nummer 1 AO). Ruft eine ge- meinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine hier in Betracht kommende Zwecke – wie insbesondere mildtätige Zwecke – verfolgt (z. B. Sportverein, Bildungsverein, Kleingartenverein oder Brauchtums- verein), zu Spenden zur Hilfe für die Opfer des Erdbebens auf und kann sie ...
Spenden. Der Verein kann ebenfalls Spenden von Privatpersonen oder Unternehmen erhalten. Die Spenden werden durch eine Geldsumme oder einen beweglichen Vermögenswert dargestellt und werden an den Verein ohne Gegenleistung und ohne Notariatsakt übergeben. Die Spenden können auch von Spendensammlungen stammen, die von der A.S.G.F. nach behördlicher Bewilligung organisiert werden. Sektion 2 - Fremdmittel
Spenden. Spenden mit einschränkender Zweckbindung sind als Einlage in das zweckgebundene Fond s- kapital zu übertragen. Über die Verwendung von zweckgebundenem Fondskapital entscheidet das Aufsichtsorgan des Auftragnehmers (vgl. Ziffer 6. IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und Kostenrechnung). 2 Fassung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 27. Xxxx 2012 und gemäss § 10 der Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI) vom 27. Xxxx 2012 (BGS 611.35). Spenden ohne einschränkende Zweckbindung sind als Einlage in das freie Fondskapital zu ve r- buchen. Die Zuständigkeiten zur Verwendung des Fondskapitals (Entnahmen) sind in einem Fondsreglement zu bestimmen, das von der Direktion des Innern geprüft und bewilligt wird.
Spenden. Spenden für Umwelt- und Klimaschutzprojekte Rechtsschutz in Stichworten 09/2022
Spenden. Spenden werden gemäss beiliegendem Reglement verwaltet und eingesetzt. (Anhang 1).
Spenden. 4: Arten der Mitgliedschaft §5: Erwerb der Mitgliedschaft §6: Beendigung der Mitgliedschaft
Spenden. Sämtliche Spenden, die über die Website vorgenommen werden (oder eine externe Website, die Spenden in unserem Auftrag einnimmt), werden an Catalyst Inc., eine gemeinnützige nach § 501c Abs.3 des Bundessteuergesetzes steuerbefreite Gesellschaft, geleistet und für Zwecke genutzt, die unsere Mission fördern.