Common use of Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang Clause in Contracts

Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang. 19.1 Die EnBW stellt dem Kunden nach den vereinbarten Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung einen Internetanschluss nur dann zur Verfügung, sofern dies ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsgegenstand gehört. Ist dies der Fall, gilt: 19.2 Die hiernach bestimmte Leistung steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung mit anderen Anschlüssen kann es wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) redu- ziert. Der EnBW steht deshalb für diesen Fall, sofern die EnBW die Änderung der Bandbreite aus eigenen Mitteln nicht beheben kann, ein Anpassungsrecht nach billigem Ermessen zu. Hierzu gilt: 19.3 Die vereinbarte Übertragungsbandbreite im Sinne der Leistungsbeschreibung kann deshalb einseitig von der EnBW nach billigem Ermessen durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat ab Zugang des Schreibens auf ein niedrigeres Leistungs- niveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Bandbreite der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung objektiv ändert. Die EnBW wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preis- liste entspricht. Hinsichtlich dieser Vertragsänderung gelten das Verfahren und die Rechte des Kunden nach Ziffer 27 und § 57 TKG. 19.4 Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils geltenden Regeln und Vorschriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten und respektiert Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. 19.5 Die übermittelten Inhalte unterliegen im Regelfall keiner Überprüfung durch die EnBW insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten. 19.6 Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrück- liche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden ohne entsprechende Vereinbarung mit der EnBW.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang. 19.1 Die EnBW EDG stellt dem Kunden nach den vereinbarten Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung einen Internetanschluss nur dann zur Verfügung, sofern dies ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsgegenstand gehört. Ist dies der Fall, gilt: 19.2 Die hiernach bestimmte Leistung steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung mit anderen Anschlüssen kann es wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) redu- ziertreduziert. Der EnBW EDG steht deshalb für diesen Fall, sofern die EnBW EDG die Änderung der Bandbreite aus eigenen Mitteln nicht beheben kann, ein Anpassungsrecht nach billigem Ermessen zu. Hierzu gilt: 19.3 Die vereinbarte Übertragungsbandbreite im Sinne der Leistungsbeschreibung kann deshalb einseitig von der EnBW EDG nach billigem Ermessen durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat ab Zugang des Schreibens auf ein niedrigeres Leistungs- niveau Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Bandbreite der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung objektiv ändert. Die EnBW EDG wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preis- liste Preisliste entspricht. Hinsichtlich dieser Vertragsänderung gelten das Verfahren und die Rechte des Kunden nach Ziffer 27 und § 57 TKG.TKG.‌ 19.4 Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils geltenden Regeln und Vorschriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten und respektiert Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. 19.5 Die übermittelten Inhalte unterliegen im Regelfall keiner Überprüfung durch die EnBW EDG insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten. 19.6 Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrück- liche ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden ohne entsprechende Vereinbarung mit der EnBWEDG.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang. 19.1 26.1 Die EnBW MAINGAU stellt dem Kunden nach den vereinbarten Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung einen Internetanschluss nur dann zur Verfügung, sofern dies ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsgegenstand gehört. Ist dies der Fall, gilt:. 19.2 26.2 Die hiernach bestimmte Leistung steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung mit anderen Anschlüssen kann es wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) redu- ziertreduziert. Der EnBW MAINGAU steht deshalb für diesen Fall, sofern die EnBW MAINGU die Änderung der Bandbreite aus eigenen Mitteln nicht beheben kann, ein Anpassungsrecht nach billigem Ermessen zu. Hierzu gilt: 19.3 26.3 Die vereinbarte Übertragungsbandbreite im Sinne der Leistungsbeschreibung kann deshalb einseitig von der EnBW MAINGAU nach billigem Ermessen durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat ab Zugang des Schreibens auf ein niedrigeres Leistungs- niveau Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Bandbreite der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung objektiv ändert. Die EnBW MAINGAU wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preis- liste Preisliste entspricht. Hinsichtlich dieser Vertragsänderung gelten das Verfahren und die Rechte des Kunden nach Ziffer 27 5 und § 57 TKG. 19.4 26.4 Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils geltenden Regeln und Vorschriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten und respektiert Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. 19.5 26.5 Die übermittelten Inhalte unterliegen im Regelfall keiner Überprüfung durch die EnBW MAINGAU insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten. 19.6 26.6 Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrück- liche ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Es darf somit z. z.B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden ohne entsprechende Vereinbarung mit der EnBWMAINGAU.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), DSL Dienstleistungsvertrag