Besondere Regelungen für den Todesfall Musterklauseln

Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Im Falle des Todes der Bewohnerin / des Bewohners sind zu benachrichtigen:
Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Im Falle des Todes des Gastes sind zu benachrichtigen:
Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Im Falle des Todes der Bewohnerin/des Bewohners sind zu benachrichtigen: 1. Herr/Frau……………………………………………………………………….. (Name, Vorname) …………………………………………………………………………………... (Anschrift, Telefon, Telefax und E-Mail)
Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Die Bewohnerin/der Bewohner weist hiermit die Einrichtung an, im Falle seines/ihres Todes folgende Personen zu benachrichtigen: Name Vorname Anschrift Telefon
Besondere Regelungen für den Todesfall. 1. Im Falle des Todes des Pflegegastes sind zu benachrichtigen:
Besondere Regelungen für den Todesfall. Der Bewohner ermächtigt die Einrichtung, bei seinem Ableben die eingebrachten Sachen folgender Person/folgenden Personen ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation auszuhändigen:
Besondere Regelungen für den Todesfall. Erstellt Geprüft Freigabe Revision S Version 5 eite
Besondere Regelungen für den Todesfall. Der Bewohner ermächtigt die Einrichtung, bei seinem Ableben die eingebrachten Sachen fol- gender Person/folgenden Personen ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation aus- zuhändigen: Name Anschrift Telefon A. , B. ...................... .................................................................. .............................. Keine
Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Im Falle des Todes der Bewohnerin / des Bewohners sind zu benachrichtigen: 1. Herr / Frau (Name, Vorname) (Anschrift/ Telefon, Telefax)
Besondere Regelungen für den Todesfall. (1) Im Falle des Todes der Bewohnerin, des Bewohners sind zu benachrichtigen: a) (Anschrift, Telefon, Telefax und E-Mail)