Besonderes Haftungsende bei Ernteunterbrechung. Soweit in vorstehenden Abschnitten die Haftung mit Abschluss der Ernte endet, ist Haftungsende spätestens der Zeitpunkt, an dem die Ernte bei fachgerechter Bewirtschaftung standortüblich abgeschlossen worden wäre.
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Samples: Hagelversicherung, Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen, Kundeninformation
Besonderes Haftungsende bei Ernteunterbrechung. Soweit in vorstehenden Abschnitten die Haftung mit Abschluss der Ernte endet, ist Haftungsende spätestens der Zeitpunkt, an dem die Ernte bei fachgerechter Bewirtschaftung standortüblich abgeschlossen abgeschlos- sen worden wäre.
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Samples: Insurance Agreement