Versicherungsvertrag. Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung, die Sie mit uns abschließen.
Versicherungsvertrag. Das zwischen uns und Ihnen im Einzelfall abge- schlossene Vertragsverhältnis. Der Versiche- rungsvertrag wird durch die folgenden Unterla- gen dokumentiert: • Versicherungsantrag (inkl. Schlusserklä- rung) • Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) • Vorvertragliche Informationen • Versicherungsschein • Eventuelle Vertragsnachträge • Hinweise zum Datenschutz • Fondsübersicht • Steuerliche Information
Versicherungsvertrag. Das zwischen uns und Ihnen im Einzelfall abgeschlossene Vertragsverhältnis. Der Versi- cherungsvertrag wird durch die folgenden Un- terlagen dokumentiert:
Versicherungsvertrag a) Der Versicherungsvertrag kommt durch den Zugang des Versi- cherungsscheins zustande.
b) Die Versicherung läuft 12 Monate ab Versicherungsbeginn und verlängert sich automatisch außer bei Sondervereinbarungen, die in der Police vermerkt sind (z. B.: Charter-Rücktrittversicherung, die mit dem Ende des jeweiligen Törns endet). Ausschlaggebend ist daher ausschließlich der Versicherungsbe- ginn und das Versicherungsende in der Police.
c) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsjahres, sofern nicht anders vereinbart.
Versicherungsvertrag. Als Versicherungsvertrag wird der Kautionsversicherungsvertrag bezeichnet. Er ist die Grundlage für die Übernahme einer MietkautionsBürgschaft. Der Versicherungsvertrag wird zwischen Ihnen und R+V geschlossen. Der Versicherungsvertrag regelt zum Beispiel, wann eine MietkautionsBürgschaft übernommen wird, was Sie bei einer Inanspruchnahme der MietkautionsBürgschaft beachten müssen oder welcher Beitrag zu zahlen ist. Zahlungen werden nur aufgrund einer Inanspruchnahme der MietkautionsBürgschaft an den Bürgschaftsgläubiger erbracht.
Versicherungsvertrag. 3 Abschluss des Versicherungsvertrages
Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag wird für die jeweilige Kulturgruppe geschlos- sen. Er bildet innerhalb des Versicherungsverhältnisses jeweils einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Der Vertrag wird stets auf der Basis der von uns verwendeten Versicherungs-Bedingungen abgeschlossen. Der zustande gekommene Versicherungsvertrag wird durch einen Versiche- rungsschein (Versicherungspolice) dokumentiert.
Versicherungsvertrag. 3 Abschluss des Versicherungsvertrages § 4 Anzeigepflichten des Mitgliedes oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss § 5 Mehrere Versicherer § 6 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der ersten Prämie § 7 Vertragsdauer § 8 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 9 Besitzwechsel § 10 Beginn und Ende der Haftung der Hagelgilde § 11 Vorausdeckung § 12 Anbauverzeichnis § 13 Versicherungssumme
Versicherungsvertrag. Die in diesem Dokument enthaltenen Versicherungsbedingungen regeln zusammen mit der Versicherungs- urkunde die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages. Der Ver- sicherungsvertrag wird zwischen der Allianz Elementar Versicherung (im Folgenden „Wir“ oder die „Allianz“ genannt) und dem Versicherungs- nehmer (im Folgenden als „Versiche- rungsnehmer“ bezeichnet) abgeschlossen.
Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag umfasst das Antragsformular, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Besonderen Versicherungsbedingungen und eventuell getroffene Zusatz- vereinbarungen.