Besonderheiten bei Lehrern. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus - der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen); - der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Xxxxxxx- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen; - der Leitung und/oder Beaufsichtigung von sonstigen Schulveranstaltungen z. B. bei Elternversammlungen oder Schulfesten; - der Erteilung von Nachhilfestunden; - der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist. 2. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus einer Forschungs- oder Gutachtertätigkeit.
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Besonderheiten bei Lehrern. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus - der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen); - der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Xxxxxxx- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen; - der Leitung und/oder Beaufsichtigung von sonstigen Schulveranstaltungen Schulveranstaltungen, z. B. bei Elternversammlungen oder Schulfesten; - der Erteilung von Nachhilfestunden; - der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist.
2. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus einer Forschungs- oder Gutachtertätigkeit.
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