Nicht versichert der einfache Diebstahl von fremdem Eigentum; - der einfache Diebstahl von Wertsachen (gemäß §§ 6 und 11).
Nicht versichert a) sind Ansprüche wegen Schäden an Sachen des Dienstherrn;
Nicht versichert. 4.1. Nicht versichert sind Kosten für Farbangleichungen unbeschädigter Systeme oder für sonstige Änderungen oder Verbesserungen. Das Gleiche gilt für Überholungen unbeschädigter Systeme.
Nicht versichert a)sind Ansprüche wegen Schäden an Sachen des Dienstherrn;
Nicht versichert. 2.1 sind Haftpflichtansprüche durch Veränderung der Grund- wasserverhältnisse.
Nicht versichert a) ist die Haftpflicht beim Baumfällen aus Beschädigung von Bauwerken, Telefon-, Telegrafen- und elektrischen Leitungen, Masten und dgl. in einem Umkreis, dessen Radius der Höhe des zu fällenden Baumes entspricht;
Nicht versichert. Bei diesen Garantien versichern wir Sie auch, wenn sich der Schadensfall im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder der eines Ihre Angehörigen ereignet. Unsere Interventionshöchstgrenze ist jedoch auf 00.000 € pro Schadensfall beschränkt. ** Außer bei Strafverteidigung des Versicherten liegt unsere Interventionsschwelle bei 2.500 EUR pro Schadensfall, im Falle einer Beschwerde vor dem Kassationsgerichtshof oder dessen Gegenstück im Ausland. Wenn Sie im Rahmen des Schadensfalls ein Schlichtungsverfahren n durch einen von der Föderalen Vermittlungs- kommission zugelassenen Schlichter, wie durch das Gesetz festgelegt, werden die nachfolgend genannten Beträge um 10 % erhöht, unabhängig davon, ob die Schlichtung erfolgreich verläuft oder nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für Familienmediationen.
Nicht versichert. (1) sind Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden und aus Schadenfällen von Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass den Wirkungen der unter A6-4.1.5 genannten Stoffe oder Strahlen ausgesetzt sind. Unter diesen Ausschluss fallen auch Xxxxxxx, die unter Aufsicht die Präparate handhaben und als Hilfskräfte tätig sind.
Nicht versichert. 5.1 sind Haftpflichtansprüche aus Schäden
Nicht versichert. 9.2.1 ist die Haftpflicht aus einer Forschungs- oder Gutachtertätigkeit sowie Lehrtätigkeit im Ausland;