Besonderheiten bei Spezialfonds / Großanlegerfonds. Die Raiffeisen KAG handelt bei der Verwaltung eines Fonds im besten Interesse des Fonds und ist bei Spezialfonds und Großanlegerfonds gegebenenfalls an Vereinbarungen mit den Anlegern gebunden. Sehen diese Vereinbarungen vor, dass für die im Fonds befindlichen Aktien die Stimmrechte nicht ausgeübt werden sollen, verzichtet die Raiffeisen KAG auf die Ausübung der Stimmrechte.
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