Common use of Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen Clause in Contracts

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben den Kosten zur Verwaltung des Sondervermögens fallen Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen In- vestmentanteile an. Dadurch wird das Sondervermögen mittelbar mit Kosten des Zielfonds, insbesondere aber nicht ausschließlich Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale, erfolgsbezogene Vergütungen, Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge, Aufwendungserstattungen oder sonstige Kosten belastet. Die laufenden Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote berücksichtigt. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeauf- schläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offengelegt, die dem Son- dervermögen von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung ver- bunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Sonder- vermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

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Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben den Kosten zur Verwaltung des Sondervermögens fallen Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen In- vestmentanteile Investmentanteile an. Dadurch wird das Sondervermögen mittelbar mit Kosten des Zielfonds, insbesondere aber nicht ausschließlich Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale, erfolgsbezogene Vergütungen, Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge, Aufwendungserstattungen oder sonstige Kosten belastet. Die laufenden Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote berücksichtigt. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeauf- schläge Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegtoffen gelegt, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offengelegtoffen gelegt, die dem Son- dervermögen Sondervermögen von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung ver- bunden verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Sonder- vermögen Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

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