Verwaltungsvergütung Musterklauseln

Verwaltungsvergütung. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Fonds aus dem Fonds- vermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 2,0% p.a. des Wertes des Fondsvermögens, die auf der Basis des Inventarwertes des Fondsvermögens börsentäglich ermittelt und diesem belastet wird. Es steht der Gesellschaft frei für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Verwaltungsvergütung zu berechnen oder von der Be- rechnung einer Vergütung abzusehen. Die Verwaltungsvergütung für die einzelnen Anteilklassen ist im Abschnitt „Ausgestaltung der Anteil- klassen“ in Ziffer 14 dargestellt. Mit dieser Vergütung sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt: ■ Vergütung für die Verwaltung des Fonds, Portfoliomanagement, Ri- sikomanagement, administrative Tätigkeiten; ■ an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrende Vermittlungsent- gelte als „Bestandsprovisionen“ gewährte Vergütungen. Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durch- führung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensi- onsgeschäften für Rechnung des Fonds eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Ge- schäften. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft.
Verwaltungsvergütung. Für die Verwaltung des Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von bis zu 2,50% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nach- träglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt. Sie versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Verwaltungsvergütung. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine Vergütung in Höhe von 0,07 % p.a., die täglich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilklasse des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird.
Verwaltungsvergütung. Für die Verwaltung der Anteilklasse MT des Masterfonds erhält die Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,65 % p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

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