Common use of Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen Clause in Contracts

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwal- tungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds be- rechnet. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind ins- besondere folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisi- onen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: ■ Transaktionskosten; ■ bankübliche Depotgebühren; ■ Kosten für Druck und Versand sowie Bekanntmachung der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte sowie Auflö- sungsberichte; ■ Kosten der Bekanntmachung der Ausgabe- und Rücknahmepreise und Ausschüttungen; ■ Kosten für die Prüfung des Sondervermögens; ■ evtl. entstehende Steuern; ■ Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen so- wie ■ Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechts- ansprüchen. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeit- raum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmit- telbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungs- vergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde. Für den in Zielfonds der Gesellschaft gehaltenen Teil des Fondsvermögens wird dem Fonds keine Verwaltungsvergütung be- rechnet.

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Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des hier beschriebenen Fonds wird eine Verwal- tungsvergütung Verwaltungsvergütung für die im Fonds ge- haltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Legt der Fonds einen erheblichen Teil seines Vermögens in Investmentanteilen an, werden die laufenden Kosten für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds be- rechnetZielfondsanteile bei der Berechnung der Gesamtkostenquote (siehe Abschnitt „Kosten – Gesamtkostenquote“) berücksich- tigt. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind ins- besondere folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisi- onen Provisio- nen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar unmittel- bar von den Anlegern des Fonds zu tragen: ■ Transaktionskosten; ■ bankübliche Depotgebühren; ■ Kosten für Druck und Versand sowie Bekanntmachung der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte sowie Auflö- sungsberichte; ■ Kosten der Bekanntmachung der Ausgabe- und Rücknahmepreise und Ausschüttungen; ■ Kosten für die Prüfung des Sondervermögens; ■ evtl. entstehende Steuern; ■ Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen so- wie ■ Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechts- ansprüchen. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge Ausgabeauf- schläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeit- raum Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen aus- ländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmit- unmittelbare oder mit- telbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungs- vergütung Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurdewur- de. Für Angabe einer Gesamtkostenquote Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zu Lasten des Fonds angefallenen Verwaltungskosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen („Gesamtkostenquote“). Die Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Fonds einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung, der Vergü- tung der Verwahrstelle sowie den in Zielfonds der Gesellschaft gehaltenen Teil des Fondsvermögens wird Aufwendungen, die dem Fonds zusätzlich belastet werden können (siehe Abschnitt „Kosten – Verwaltungs- und sonstige Kosten“ sowie „Beson- derheiten beim Erwerb von Investmentanteilen“). Sofern der Fonds einen erheblichen Anteil seines Vermögens in andere offene Investmentvermögen anlegt, wird darüber hinaus die Gesamtkostenquote dieser Zielfonds berücksichtigt. Die Ge- samtkostenquote beinhaltet keine Verwaltungsvergütung be- rechnetNebenkosten und Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegen- ständen entstehen (Transaktionskosten).

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