Common use of Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen Clause in Contracts

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: • eine Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens; • eine Vergütung der Verwahrstelle; • Kosten für den Vertrieb; • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anleger- informationen) • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; • ggf. Kosten für die Einlösung der Anteilscheine; • ggf. Kosten für die Anteilschein-Bogenerneuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen. Die Gesellschaft erwartet, dass die zu tragenden Aufwendungen den Höchstbetrag von 3 Prozent des Fondsvolumens nicht übersteigen. Dieser Betrag ist eine Schätzung und kann bei nachgewiesenen Mehrkosten überschritten werden. Der Fonds wird nur die tatsächlichen Kosten tragen, selbst wenn diese den Höchstbetrag unterschreiten oder überschreiten. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde.

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Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: • eine Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens; • eine Vergütung der Verwahrstelle; • Kosten für den Vertrieb; • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anleger- informationenBasisinformationsblatt) • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; • ggf. Kosten für die Einlösung der Anteilscheine; • ggf. Kosten für die Anteilschein-Bogenerneuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen. Die Gesellschaft erwartet, dass die zu tragenden Aufwendungen den Höchstbetrag von 3 Prozent des Fondsvolumens nicht übersteigen. Dieser Betrag ist eine Schätzung und kann bei nachgewiesenen Mehrkosten überschritten werden. Der Fonds wird nur die tatsächlichen Kosten tragen, selbst wenn diese den Höchstbetrag unterschreiten oder überschreiten. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde.

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Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Die laufenden Kosten für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote (siehe Abschnitt „Kosten – Gesamtkostenquote“) berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: • eine Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens; • eine Vergütung der Verwahrstelle; • Kosten für den Vertrieb; • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anleger- informationen) • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; • ggf. Kosten für die Einlösung der Anteilscheine; • ggf. Kosten für die Anteilschein-Bogenerneuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen. Die Gesellschaft erwartet, dass die zu tragenden Aufwendungen den Höchstbetrag von 3 Prozent des Fondsvolumens nicht übersteigen. Dieser Betrag ist eine Schätzung und kann bei nachgewiesenen Mehrkosten überschritten werden. Der Fonds wird nur die tatsächlichen Kosten tragen, selbst wenn diese den Höchstbetrag unterschreiten oder überschreiten. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde.

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Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds Sondervermögens wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds Sondervermögen ge- haltenen Anteile berechnet. Weitergehende Erläuterungen zur Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnetsind im Kapitel „Verwaltungs- und sonstige Kosten" zu finden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen Darüber hinaus sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, üblicherweise mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds Sondervermögens Gebühren, Kosten, Pro- visionen, Steuern, Vergütungen und sonstige Aufwendungen zu tragen, wenn für die Sondervermögen Investmentanteile erwor- ben werden. Hierbei handelt es sich typischerweise um: • eine Vergütung für die Verwaltung des SondervermögensSondervermö- gens; • eine Vergütung der VerwahrstelleDepotbank; • Kosten für den Vertrieb; • bankübliche Depot- und KontogebührenDepotgebühren, ggf. gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände Wertpapiere im Ausland; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (be- stimmten Jahres- und Halbjahresberichte; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahres- berichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anleger- informationen) der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gege- benenfalls der Ausschüttungen; • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsgrund- lagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben An- gaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt er- mittelt wurden; • ggf. Kosten für den Vertrieb; • gegebenenfalls Kosten für die Einlösung der AnteilscheineErtragsschei- ne; • ggf. gegebenenfalls Kosten für die AnteilscheinErtragsschein-BogenerneuerungBogener- neuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen. Die Gesellschaft erwartet, dass die zu tragenden Aufwendungen den Höchstbetrag von 3 Prozent des Fondsvolumens nicht übersteigen. Dieser Betrag ist eine Schätzung und kann bei nachgewiesenen Mehrkosten überschritten werden. Der Fonds wird nur die tatsächlichen Kosten tragen, selbst wenn diese den Höchstbetrag unterschreiten oder überschreitenSondervermögens. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge Ausgabeaufschlä- ge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum Sonderver- mögen für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds an- deren Sondervermögen berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds Sondervermögen von einer in- oder ausländischen Gesellschaft Kapitalanlagegesellschaft oder einer GesellschaftGesell- schaft, mit der die Gesellschaft Union Investment durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile Sondervermögen gehal- tenen Anteile berechnet wurde.

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