Bestimmungen für eine Beteiligung per Karte Musterklauseln

Bestimmungen für eine Beteiligung per Karte. Ein Teilnehmer kann Geld auf das Zahlungskonto überweisen, indem er über die Website einen Zahlungsauftrag per Karte erteilt. Der Zahlungsauftrag kann auch mit den vom Zahlungsdienstleister angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen, die auf der Website aufgeführt sind. Wenn ein Zahlungsauftrag per Karte abgelehnt wird, gibt die Website unmittelbar eine Warnmeldung aus, die dem Teilnehmer anzeigt, dass der Zahlungsauftrag nicht genehmigt wurde und ihn je nach Ursache auffordert, die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen oder den Kundendienst zu kontaktieren. Der Organisator wird darauf hingewiesen, dass die Annahme eines Zahlungsauftrags per Karte durch den Zahlungsdienstleister nicht garantiert, dass das entsprechende Geld auf dem Zahlungskonto eingeht. Der Zahlungsdienstleister bucht die Gelder zeitnah auf das Zahlungskonto des Organisators, nachdem sie tatsächlich auf dessen Konto eingegangen sind. Dem Organisator wird eine Zahlungsübersicht mit folgenden relevanten Informationen zur Verfügung gestellt: Betrag, Datum, Uhrzeit und gewählte Sammelkasse. Bei Nichterfüllung der aus den vorliegenden Bedingungen und/oder geltenden Rechtsvorschriften hervorgehenden Pflichten durch einen Teilnehmer können der Zahlungsdienstleister und/oder Leetchi einerseits Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und andererseits eine Mahnung an den Teilnehmer richten, die die Maßnahmen zur Behebung der Nichterfüllung aufführt. Es wird darauf hingewiesen, dass einem Zahlungsauftrag per Karte innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach dem Zahlungsvorgang vom Teilnehmer bei seinem Zahlungsdienstleister widersprochen oder der Betrag zurückgefordert werden kann, was eine Rückbuchung zulasten des Zahlungskontos des Organisators zur Folge hat. Der Organisator verpflichtet sich, die Rückbuchung zu akzeptieren. Wenn für die Rückbuchung nicht ausreichend Mittel auf dem Zahlungskonto vorhanden sind, verpflichtet sich der Organisator, den entsprechenden Betrag nach Inverzugsetzung durch den Vermittler oder Zahlungsdienstleister zeitnah auf das Zahlungskonto einzuzahlen. Gegebenenfalls können alle rechtlichen Mittel genutzt werden, damit der Zahlungsdienstleister den fälligen und zahlbaren Betrag vom Organisator beitreiben kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.