BESTMÖGLICHES ERGEBNIS, AUSFÜHRUNGSPLÄTZE, SAM- MELAUFTRÄGE, BRUCHTEILE Musterklauseln

BESTMÖGLICHES ERGEBNIS, AUSFÜHRUNGSPLÄTZE, SAM- MELAUFTRÄGE, BRUCHTEILE. 2.1 Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH trifft alle hinreichenden Vorkehrungen, um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Das bestmögliche Ergebnis für den Kunden kann anhand folgender Faktoren bestimmt werden: Preis für das Finanzinstrument und sämt- liche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (gemeinsam nachfolgend das "Ge- samtentgelt"), die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Umfangs, die Schnelligkeit, die Art und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH bestimmt das bestmögliche Ergebnis vorrangig am Ge- samtentgelt. Zur Erzielung des bestmöglichen Gesamtentgelts erteilt die LAIC Vermögens- verwaltung GmbH der Depotbank zweckmäßige Weisungen. Die LAIC Vermögensverwal- tung GmbH kann gegebenenfalls auch die anderen Ausführungsfaktoren berücksichtigen, die in diesem Absatz in der (absteigenden) Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt werden. 2.2 Die weitergeleiteten Aufträge können durch die Depotbank grundsätzlich an unterschiedli- chen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH kann entweder die Depotbank anweisen, die Aufträge an einem bestimmten Ausführungsplatz zu platzieren, oder die Auswahl des Handelsplatzes im Rahmen der erteilten zweckmäßigen Weisungen in das pflichtgemäße Ermessen der Depotbank stellen. Eine Auftragsausführung außerhalb von börslichen Handelsplätzen ist möglich und der Kunde stimmt dieser Art der Auftragsausführung ausdrücklich zu. Bei der Auswahl wird den Ausführungsplätzen Vorrang gegeben, die ein geringeres Gesamtentgelt für den Kunden erwarten lassen. 2.3 Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH und auch die Depotbank können die Aufträge für ver- schiedene Kunden zusammenlegen ("Sammelauftrag"). Sammelaufträge ermöglichen den kostengünstigen Handel mit Wertpapieren und können insofern im Grundsatz auch vorteil- haft für den Kunden sein. Allerdings können Sammelaufträge für den einzelnen Kunden auch nachteilig sein. Sie können etwa eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am Markt haben oder aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten Zuteilung für den einzelnen Kunden führen. Für letzteren Fall hat die LAIC Vermögensverwaltung GmbH Grundsätze zur ordnungsgemäßen Auftragszuteilung niedergelegt. 2.4 Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH kann im Rahmen der Vermögensverwaltung im Na- men und auf Rechnung des Kunden Bruchteile an Wertpapieren erwerben oder veräußern. Es gelten die entsprechend...

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden