Ausführungsgrundsätze. Trade Republic ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträ- gen (nachfolgend: „Wertpapierorders“) zu bemühen. In diesem Zusammenhang hat Trade Republic Ausführungsgrundsätze aufzu- stellen und den Kunden vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen über diese Ausführungsgrundsätze zu in- formieren und die Zustimmung zu diesen Grundsätzen einzuholen. Sofern ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Weisung des Kunden agiert, gilt diese Verpflichtung aber bereits mit Ausfüh- rung der Weisung als erfüllt. Diese Grundsätze zur Auftragsausführung gelten für diejenigen Kunden, die mit Trade Republic einen Rahmenvertrag Online-Bro- kerage abgeschlossen haben. Sie gelten für die vom Kunden unter dem Rahmenvertrag erteilten Wertpapierorders.
Ausführungsgrundsätze. 3.1 DJE führt für die im Rahmen der DJE Managed Depots ange- botene Dienstleistungen keine Aufträge an Handelsplätzen aus, sondern leitet diese zur Ausführung an die Depotbank weiter. DJE Kapital AG hat zur Auswahl der geeigneten Ausführungsstellen eine Best Execution Policy (Auswahlgrundsätze) aufgestellt, die dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelt wurde. Der Kunde er- teilt seine Zustimmung zu diesen Grundsätzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Depotbank die Vermögensge- genstände außerhalb eines Handelsplatzes erwirbt bzw. veräußert. Dies gilt im Regelfall auch dann, wenn im Einzelfall ein Bezug oder eine Veräußerung über einen Handelsplatz möglich wäre.
3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass DJE die Vermögensverwaltung nur dann erbringen kann, sofern der Kunde das Depot bei der o.g. Depotbank führt. Sofern der Kunde das Depot bei der Depotbank kündigt, endet der Vermögensverwaltungsvertrag mit DJE automa- tisch.
Ausführungsgrundsätze. Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Aus- führungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren.
Ausführungsgrundsätze. Bei der Ausführung, Übertragung oder Platzierung von Wertpapieraufträgen handelt die Bank aufrichtig, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden und leitet alle angemessenen Schritte zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für diese ein. Die Bank berücksichtigt dabei unterschiedliche Kriterien wie z. X. Xxxx, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, Größe, Art und alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die Bank hat diesbezüglich Grundsätze für die Ausführung zum bestmöglichen Preis (Best Execution Policy) erstellt. Wenn der Kunden einen Auftrag zur Ausführung einreicht, geht die Bank davon aus, dass der Kunde der Best Execution Policy zustimmt.
Ausführungsgrundsätze. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der DZ PRIVATBANK S.A. für ihre Kunden - Stand: Januar 2022
Ausführungsgrundsätze. Die Triodos Bank führt die im Rahmen des Vermögensverwal- tungsmandats für die Kund:innen getroffenen Anlageentschei- dungen nicht selbst aus, sondern übermittelt im Namen und auf Rechnung der Kund:innen die Handelsaufträge an die Depot- führende Bank. Diese kann ggf. wiederum auf eine:n weitere:n Handelspartner:in als Intermediär zurückgreifen. Die aktuellen Ausführungsgrundsätze sind jederzeit in den vor- vertraglichen Informationen unter 7. „Ausführungsgrundsätze“ im Online Portal einsehbar. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in ihr elektro- nisches Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen diesen Ausführungsgrundsätzen ausdrücklich zu. Die Depot-führende Bank führt die Handelsaufträge gemäß der für die Kund:innen geltenden Ausführungsgrundsätze aus. Sollten sich die Ausfüh- rungsgrundsätze ändern, wird die Triodos Bank die Kund:innen vorab darüber informieren. Die Kund:innen besitzen für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Ausführungsgrundsätze. Die ebase weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass für die Durchführung von Aufträgen die Regelungen gemäß Punkt „Ausführung und Erfüllung von Aufträgen“ der Bedingungen für das Investmentdepot gelten. Bezüglich Aufträgen über den Kauf/Verkauf von ETFs weist die ebase den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass diese gemäß den vorstehend genannten Regelungen außerbörslich ausgeführt werden. Die ebase weist den Kunden ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gemäß §§ 312 g, 355 BGB, welche in der Unterlage „Vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen einschließlich Widerrufsbelehrung“ enthalten ist, hin. Des Weiteren weist die ebase darauf hin, dass gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht für Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die ebase keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht.
Ausführungsgrundsätze. Die Ausführungsgrundsätze der PI gelten im Zusammenhang mit xxxxxxxx.xx hinsichtlich der Annahme und Übermittlung von Focus Dividend- Aufträgen des Kunden. Die Handelbarkeit des Focus Dividend ist an jedem österreichischen Bankarbeitstag gegeben. Der Wert des Focus Dividend wird von der 3BG ermittelt. Die PI ist wie zuvor ausgeführt, berechtigt, Kunden- Aufträge abzulehnen. Der Verkauf des Kundengesamtbestandes ist davon nicht erfasst. Über eventuelle Ablehnungen wird der Kunde sofort informiert. Die PI leitet die Aufträge an die SCB zur Ausführung weiter. Die Annahme und Übermittlung durch die PI erfolgt täglich werktags bis 14:30 Uhr wenn keine besonderen Gründe eine spätere Auftragsübermittlung erfordern oder rechtfertigen. Im Zuge der Auftragsprüfung, -annahme und - übermittlung, insbesondere aus Gründen der Sicherheit und der Compliance, kann es zu Verzögerungen kommen. Die PI übernimmt für etwaige, durch eine Verzögerung entstandene Schäden keine Haftung. Die PI übermittelt ihre Kundenaufträge im Sinne des § 62 WAG 2018 (bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen). Dies wird folgendermaßen umgesetzt: - Das Kundeninteresse geht vor dem PI-Interesse (inklusive PI-Mitarbeiter) - Gleichbehandlung aller Kunden und Kundenaufträge - Kundenaufträge werden automatisiert registriert und in der Reihenfolge ihres Eintreffens an die SCB weitergeleitet. - Die Weiterleitung der Aufträge erfolgt unverzüglich, außer besondere Umstände verhindern dies (Technik, Compliance, Prüfung, Kundeninteresse verletzt u.Ä.) - Die Annahmezeiten für Kundenaufträge zur Weiterleitung am gleichen Werktag erfolgen von Montag bis Xxxxxxx von 09:00 bis 14:30 Uhr. Aufträge die nach 14:30 Uhr eingehen, werden am darauf- folgenden Werktag weitergegeben. - Die PI ist berechtigt, eingehende Kundenaufträge bis 14:30 Uhr zu sammeln und gesammelt weiterzuleiten, sofern dadurch keine Kundeninteressen beeinträchtigt werden. - Die PI kann gegenläufige Aufträge eines Kunden weiterleiten, wenn Kauf- und Verkaufsaufträge zusammen-treffen. Die Ausführung der übermittelten Aufträge unterliegt den Ausführungsgrundsätzen der SCB.
Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Gattungen von Finanzinstrumenten
Ausführungsgrundsätze. Die Auswahl an Produkten, die über die wallstreet:online capital AG vermittelt werden können und die Auswahl der Vertriebspartner sind abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der wallstreet:online capital AG und den Depotstellen und den Vertragspartnern bzw. Produktgebern. Kooperationspartner der wallstreet:online capital AG für die Abwicklung von Geschäften über Finanzinstrumente sind eine breite Auswahl an Depotbanken wie die European Bank for Funds Service GmbH (ebase), Fondsdepot Bank, Cortal Consors Professional Partners und die comdirect Bank u.v.m. Wir sind überzeugt, dass die Depotstellen als Komplettserviceanbieter im Bereich der Fondsanteilsverwahrung unter Berücksichtigung ihres gesamten Kosten- und Leistungsspektrums für die Anliegen unserer Kunden äußerst attraktive Möglichkeiten bieten. Anteilscheingeschäfte können auch über die Börse abgewickelt werden, was in Einzelfällen (z.B. bei großen Ordervolumen oder in anderen besonderen Konstellationen) günstiger sein kann, als direkt über den Emittenten zu ordern. Neben den niedrigen Transaktionskosten spricht aus unserer Sicht für den direkten Abwicklungsweg über die Investmentgesellschaft jedoch die gesetzlich geregelte Feststellung des Anteilpreises. Zudem sind wir der Meinung, dass die Fondsanteilbeschaff ung nicht isoliert ohne Berücksichtigung des zusätzlichen von den Depotbanken angebotenen Leistungsspektrums betrachtet werden sollte. Viele Depotbanken bieten die Ausführung über die Börse nicht an. Jede Depotstelle stellt ihre eigenen Grundsätze zur Orderausführung auf. Aufgabe der wallstreet:online capital AG kann es aufgrund ihres Geschäftsmodells nur sein, Ihnen eine möglichst breite Auswahl an Produkten und Partnern zu bieten und Ihre Aufträge zeitnah an die jeweiligen Partner weiterzuleiten. Wünschen Sie im Einzelfall die Abwicklung einer Fondsorder über die Börse oder möchten Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Orderausführungen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Produktgeber oder die jeweilige Depotstelle. Schließlich möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass die Weisung eines Kunden immer vorrangig ist. Wir werden daher bei der Ausführung Ihrer Aufträge Ihren Weisungen Folge leisten, sofern dies im Rahmen unserer tatsächlichen Möglichkeiten liegt. Unsere Grundsätze zur Orderausführung werden ständig geprüft. Werden Änderungen erforderlich, so werden wir diese Grundsätze entsprechend anpassen. (Stand: Xxxx 2009 Änderungen vorbehalten) Kenntnisse un...