Ausführungsgrundsätze Musterklauseln

Ausführungsgrundsätze. Trade Republic ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträ- gen (nachfolgend: „Wertpapierorders“) zu bemühen. In diesem Zusammenhang hat Trade Republic Ausführungsgrundsätze aufzu- stellen und den Kunden vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen über diese Ausführungsgrundsätze zu in- formieren und die Zustimmung zu diesen Grundsätzen einzuholen. Sofern ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Weisung des Kunden agiert, gilt diese Verpflichtung aber bereits mit Ausfüh- rung der Weisung als erfüllt. Diese Grundsätze zur Auftragsausführung gelten für diejenigen Kunden, die mit Trade Republic einen Rahmenvertrag Online-Bro- kerage abgeschlossen haben. Sie gelten für die vom Kunden unter dem Rahmenvertrag erteilten Wertpapierorders.
Ausführungsgrundsätze. Bei der Ausführung, Übertragung oder Platzierung von Wertpapieraufträgen handelt die Bank aufrichtig, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden und leitet alle angemessenen Schritte zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für diese ein. Die Bank berücksichtigt dabei unterschiedliche Kriterien wie z. X. Xxxx, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, Größe, Art und alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die Bank hat diesbezüglich Grundsätze für die Ausführung zum bestmöglichen Preis (Best Execution Policy) erstellt. Wenn der Kunden einen Auftrag zur Ausführung einreicht, geht die Bank davon aus, dass der Kunde der Best Execution Policy zustimmt.
Ausführungsgrundsätze. Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Aus- führungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren.
Ausführungsgrundsätze. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der DZ PRIVATBANK S.A. für ihre Kunden - Stand: Januar 2022
Ausführungsgrundsätze. Die Triodos Bank führt die im Rahmen des Vermögensverwal- tungsmandats für die Kund:innen getroffenen Anlageentschei- dungen nicht selbst aus, sondern übermittelt im Namen und auf Rechnung der Kund:innen die Handelsaufträge an die Depot- führende Bank. Diese kann ggf. wiederum auf eine:n weitere:n Handelspartner:in als Intermediär zurückgreifen. Die aktuellen Ausführungsgrundsätze sind jederzeit in den vor- vertraglichen Informationen unter 7. „Ausführungsgrundsätze“ im Online Portal einsehbar. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in ihr elektro- nisches Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen diesen Ausführungsgrundsätzen ausdrücklich zu. Die Depot-führende Bank führt die Handelsaufträge gemäß der für die Kund:innen geltenden Ausführungsgrundsätze aus. Sollten sich die Ausfüh- rungsgrundsätze ändern, wird die Triodos Bank die Kund:innen vorab darüber informieren. Die Kund:innen besitzen für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Ausführungsgrundsätze. 3.1 DJE führt für die im Rahmen der DJE Managed Depots ange- botene Dienstleistungen keine Aufträge an Handelsplätzen aus, sondern leitet diese zur Ausführung an die Depotbank weiter. DJE Kapital AG hat zur Auswahl der geeigneten Ausführungsstellen eine Best Execution Policy (Auswahlgrundsätze) aufgestellt, die dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelt wurde. Der Kunde er- teilt seine Zustimmung zu diesen Grundsätzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Depotbank die Vermögensge- genstände außerhalb eines Handelsplatzes erwirbt bzw. veräußert. Dies gilt im Regelfall auch dann, wenn im Einzelfall ein Bezug oder eine Veräußerung über einen Handelsplatz möglich wäre.
Ausführungsgrundsätze. Die ebase weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass für die Durchführung von Aufträgen die Regelungen gemäß Punkt „Ausführung und Erfüllung von Aufträgen“ der Bedingungen für das Investmentdepot gelten. Bezüglich Aufträgen über den Kauf/Verkauf von ETFs weist die ebase den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass diese gemäß den vorstehend genannten Regelungen außerbörslich ausgeführt werden. Die ebase weist den Kunden ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gemäß §§ 312 g, 355 BGB, welche in der Unterlage „Vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen einschließlich Widerrufsbelehrung“ enthalten ist, hin. Des Weiteren weist die ebase darauf hin, dass gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht für Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die ebase keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht.
Ausführungsgrundsätze. Diese Ausführungsgrundsätze richten sich an Privatkunden gemäß den Regelungen basierend auf XxXXX XX (Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente). Daher kommt bei der Xxxx des Ausführungsplatzes bei dieser Kundenart den Gesamtkosten zwingend die vorrangige Bedeutung zu. Diese setzen sich aus dem Preis für das Finanz- instrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammen. Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten werden im Inland notierte ETF über einen inländischen Handelsplatz, i.d.R. Xetra, ausgeführt. Ausschließlich im Ausland notierte ETF werden i.d.R. an der Leitbörse bzw. Heimatbörse des betreffenden ETF ausgeführt. Besteht keine Direktmitgliedschaft der DekaBank am betreffenden Handelsplatz, wird ein Zwischenkommissionär für die Auftragsausführung eingeschaltet. Sonderbedingungen für Deka-JuniorPlan Plus
Ausführungsgrundsätze. Inhalt 3
Ausführungsgrundsätze. 3.1 DJE führt für die im Rahmen der PROTURA PROinvest Mana- ged Depots angebotene Dienstleistungen keine Aufträge an Han- delsplätzen aus, sondern leitet diese zur Ausführung an die Depot- bank weiter. DJE Kapital AG hat zur Auswahl der geeigneten Aus- führungsstellen eine Best Execution Policy (Auswahlgrundsätze) aufgestellt, die dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelt wurde. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zu diesen Grundsätzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Depotbank die Vermögensgegenstände außerhalb eines Handelsplatzes erwirbt bzw. veräußert. Dies gilt im Regelfall auch dann, wenn im Einzelfall ein Bezug oder eine Veräußerung über einen Handelsplatz möglich wäre.