Common use of Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Clause in Contracts

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AGProReal Secur 2 GmbH, Mannheim Hamburg Wir haben den Konzernabschluss Zwischenabschluss der Deutschen Rohstoff AGProReal Secur 2 GmbH, MannheimHamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, August 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und Verlustrechnung sowie der Konzernkapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 109. Januar 2018 Juni bis zum 31.Dezember 2018 31. August 2021, sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Zwischenabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 August 2021 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 109. Januar 2018 Juni bis zum 31. De- zember 2018 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darAugust 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Zwischenabschlusses geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Zwischenabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsZwischenabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht Zwischenabschluss zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Zwischenabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Zwischenabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Zwischenabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Zwischenabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Zwischenabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Zwischenabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Zwischenabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Zwischenabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Zwischenabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, den 10. September 2021 nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim GRAMMER Aktiengesellschaft Wir haben den Konzernabschluss der Deutschen Rohstoff AGGRAMMER Aktiengesellschaft, MannheimUrsensollen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2021 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2021, der Konzernbilanz zum 31. Dezem- ber 2021, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapital- flussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem KonzernanhangAnhang zum Konzernabschluss, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einer Zusammenfassung be- deutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Kon- zernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, GRAMMER Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 Ja- nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2018 2021 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, ha- ben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich ge- prüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtli- chen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 Dezem- ber 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2021 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Konzernlagebe- richt in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend Entwicklung zutref- fend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Konzernlage- berichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Kon- zernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsKonzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend weiter- gehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung Überein- stimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen be- rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir ge- mäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht Konzernlagebe- richt zu dienen.. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernab- schlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wa- ren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzern- abschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssach- verhalte:

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff AGSKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 20 21 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 sowie 31. Dezember 2021 so- wie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Bewertungsme- thoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ver- mögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 202 1 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstimmung Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlus- ses und des Kon- zernlageberichts“ Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht Lagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Manz AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff Manz AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) Reutlingen – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 2022 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2022 sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 2022 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ver- mögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 2022 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Kon- zernlageberichtsLageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Wir weisen auf den Abschnitt „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang sowie den Abschnitt „Risikobericht“ im Lagebericht hin, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Manz AG aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie finanziert. Wesentliche Verzögerungen von Auftragseingängen oder Einzahlungen, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten können erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG haben. Der Vorstand führt Sensitivierungen hinsichtlich der kurz- bzw. mittelfristigen Liquiditätsplanung durch. Insbesondere werden hierbei Szenarien durch Risikoabschläge von 70 % auf mögliche Auftragseingänge in Höhe von ca. 150 Mio. EUR für den Prognosezeitraum bis Ende April 2024 berücksichtigt. Sofern sich wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen über die in der Sensitivierung berücksichtigten Annahmen hinaus ergeben und die Manz AG aus der Insolvenz des Kunden Power by Britishvolt Ltd. oder aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG führt. Insofern hängt der Fortbestand der Manz AG entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestands- gefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Im Rahmen unserer Prüfungs- handlungen haben wir die kurz- bzw. mittelfristige Liquiditätsplanung der Manz AG bis Ende 2024 auf Monatsebene sowie die Unternehmensplanung für das Jahr 2023 und 2024 unter Einbeziehung interner Experten aus dem Bereich Strategy and Transactions analysiert und die zugrunde liegenden Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und verplausibilisiert. Hierbei wurden insbesondere Plan-Ist- Abweichungen der im Vorjahr zugrunde gelegten Annahmen analysiert sowie die geplanten Annahmen unter Zugrundelegung der Auftragseingänge nach dem 31. Dezember 2022, bestehender Auftragsbestände zum Bilanzstichtag und unseres Verständnisses des Geschäfts beurteilt. Ein besonderer Fokus lag zudem auf der Analyse der Liquiditätsplanung des Managements und insbesondere auf der Nachvollziehbarkeit von vorgenommenen Sensitivierungen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Liquiditätsabflüssen aus einem Projekt mit dem Kunden Power by Britishvolt Ltd. sowie aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften haben wir als Prüfungsnachweise die Einschätzung externer Rechtsanwälte eingeholt und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Zusätzlich haben wir die Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresab- schlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung ermitteln die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft jährlich für alle Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens. Das Ergebnis der Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zu- künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem ver- wendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Aufgrund der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Tatsache, dass die Wert- haltigkeitsüberprüfung in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Un- sicherheiten behaftet ist, haben wir die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Wir haben die Methodik und die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungs- modells nachvollzogen. Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung verwendeten Planungen haben wir in Stich- proben mit der vom Vorstand erstellten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir uns mit den für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten befasst. Zudem haben wir die Planungsrechnungen einzelner Beteiligungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt. Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten beurteilt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, Marktdaten mit externen Nachweisen abge- glichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung überprüft haben. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergeben. Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unter- nehmen und Beteiligungen sind im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel „Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden“ enthalten.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Greencells GmbH Wir haben den Konzernabschluss der Deutschen Rohstoff AGGreencells GmbH, MannheimSaarbrücken, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 20182022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nungVerlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2022 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einer Zusammen- fassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, Greencells GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2022 bis zum 31. Dezember 2018 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtli- chen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2022 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Konzernlage- bericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Konzernlage- berichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsKonzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermög- lichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens- schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern- abschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern- abschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs- informationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Saarbrücken, 29. Juni 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xx. Xxxxx Wirtschaftsprüfer Delizia Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 F.I. Allgemeine Angaben 9 F.II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 9 F.II.1. Grundlagen und Erläuterungen zur Erstanwendung der IFRS 9 F.II.2. Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften des IASB 13 F.II.3. Konsolidierung 14 a. Tochterunternehmen 14

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim VNG AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff VNG AG, MannheimLeipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2023 sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung Darstel- lung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, VNG AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Dezem- ber 2023 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffent- lichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deut- schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 2023 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang Ein- klang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Un- ternehmensführung ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstimmung Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlus- ses und des Kon- zernlageberichtsLageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht Lagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim VNG Gasspeicher GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff AGVNG Gasspeicher GmbH, MannheimLeipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2023 sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, VNG Gasspeicher GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 2023 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang Ein- klang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts geführt Lageberichts ge- führt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab- schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rech- nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig er- achtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Xxxxxx frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultie- ren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir p flichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand- lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevan- ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü- fungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege- benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verp flichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modi fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unterneh- mens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereig- nisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse- rer Prüfung feststellen. Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsp flichten nach Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre P flichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasspeicherung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätig- keitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt – geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die P flichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der P flichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beach- tung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsder Einhaltung der Rechnungslegungsp flichten nach § 6b Abs. 3 EnWGunseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten Berufsp flichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirt- schaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht Prü- fungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungsp flichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungs- pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der P flichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Ver- treter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die P flichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Auf- sichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresab- schlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungs- legungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre P flichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschrif- ten des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu- nehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungsp flichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der P flichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Ab- schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwor- tung. Xxxxxxx, 00. April 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bätz Wirtschaftsprüfer Salzer Wirtschaftsprüfer

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff AGSKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezem- ber 2023 sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Be- wertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31. Dezember 2018 2023 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lagebe- richts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhalt- lich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ver- mögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 2023 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31. De- zember 2018 Dezem- ber 2023 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend Entwicklung zu- treffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der Anlage genannten Be- standteilen des Lageberichts ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstimmung Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlus- ses und des Kon- zernlageberichts“ Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht Lagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AGProReal Secur 3 GmbH, Mannheim Hamburg Wir haben den Konzernabschluss Zwischenabschluss der Deutschen Rohstoff AGProReal Secur 3 GmbH, MannheimHamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018Oktober 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr sowie der Kapitalflussrechnung vom 114. Januar 2018 September bis zum 31.Dezember 2018 31. Oktober 2022, sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Konzernabschluss Zwischenabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 Oktober 2022 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 114. Januar 2018 September bis zum 31. De- zember 2018 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darOktober 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeiten des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Zwischenabschlusses geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Zwischenabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsZwischenabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht Zwischenabschluss zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Zwischenabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Zwischenabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Zwischenabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Zwischenabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Zwischenabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Zwischenabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Zwischenabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Zwischenabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Zwischenabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, den 24. November 2022 nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim VNG Handel & Vertrieb GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutschen Rohstoff AGVNG Handel & Vertrieb GmbH, MannheimLeipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2021 sowie dem KonzernanhangAnhang, einschließlich ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Lagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, VNG Handel & Vertrieb GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 2021 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Lagebericht in Einklang Ein- klang mit dem KonzernabschlussJahresabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts in Übereinstimmung Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.m

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim MOBOTIX AG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Deutschen Rohstoff MOBOTIX AG, MannheimWinnweiler-Langmeil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 3130. Dezember 2018September 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nungVerlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel der Konzernkapital- flussrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 Oktober 2020 bis zum 31.Dezember 2018 30. September 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff MOBOTIX AG, Mannheimder mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember 2018 September 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtli- chen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 3130. Dezember 2018 September 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 Oktober 2020 bis zum 3130. De- zember 2018 September 2021 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Konzern- lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Ent- wicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Konzernlage- berichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Konzernabschlus- ses und des Kon- zernlageberichtsKonzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschriebenbe- schrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen Anforderun- gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss Kon- zernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim STEAG GmbH Wir haben den Konzernabschluss der Deutschen Rohstoff AGSTEAG GmbH, MannheimEssen, und ihrer Tochtergesellschaften Tochter- gesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzerneigenkapitalspiegel nung und der Konzernkapitalflussrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31.Dezember 2018 31. Dezember 2023, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungs- legungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AGSTEAG GmbH, Mannheimder mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31. Dezember 2018 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtli- chen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 2023 bis zum 31. De- zember 2018 Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ent- spricht entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen Einwen- dungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Konzernab- schlusses und des Kon- zernlageberichtsKonzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen Anforde- rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermög- lichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlage- bericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs- informationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzu- geben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegen- den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Düsseldorf, 11. April 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schlüter Wirtschaftsprüfer Glückselig Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung STEAG-Konzern Jahr in Millionen € Anhang 2023 2022 Umsatzerlöse (5.1) 3.923,8 5.714,0 Bestandsveränderung der Erzeugnisse 1,9 18,3 Andere aktivierte Eigenleistungen 10,9 0,2 Sonstige betriebliche Erträge (5.2) 1.372,3 1.646,2 Materialaufwand (5.3) -3.236,7 -4.091,2 Personalaufwand (5.4) -372,6 -342,8 Abschreibungen und Wertminderungen (5.5) -229,4 -200,9 Sonstige betriebliche Aufwendungen (5.6) -905,7 -569,2 Zinserträge (5.8) 44,2 39,1 Zinsaufwendungen (5.8) -119,6 -113,5 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen (5.9) 5,2 17,7 Sonstiges Finanzergebnis (5.10) - 0,1 Ertragsteuern (5.11) 44,8 -209,1 Davon entfallen auf andere Gesellschafter 80,9 107,5 Gesellschafter der STEAG GmbH (Konzernergebnis) 458,2 1.801,4 Gesamtergebnisrechnung STEAG-Konzern Jahr in Millionen € Anhang 2023 2022 Davon entfallen auf andere Gesellschafter 80,9 107,5 Gesellschafter der STEAG GmbH (Konzernergebnis) 458,2 1.801,4 Davon entfallen auf Bewertung von Finanzinstrumenten in Sicherungsbeziehungen (8.1) -1,9 8,7 Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -21,5 24,4 At Equity bewertete Unternehmen (6.3) -0,3 6,4 Latente Steuern (6.14) 0,7 -1,4 Davon entfallen auf Bewertung von übrigen Beteiligungen (8.1) -1,3 - Latente Steuern (6.14) 77,7 -52,5 Davon entfallen auf andere Gesellschafter -8,9 18,4 Gesellschafter der STEAG GmbH -51,5 294,9 Davon entfallen auf andere Gesellschafter 72,0 125,9 Gesellschafter der STEAG GmbH 406,7 2.096,3 Bilanz STEAG-Konzern in Millionen € Anhang 31.12.2023 31.12.2022 Immaterielle Vermögenswerte (6.1) 145,8 132,7 Sachanlagen (6.2) 1.021,0 1.102,2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 6,9 7,0 At Equity bilanzierte Unternehmen (6.3) 87,2 87,8 Finanzielle Vermögenswerte (6.4) 363,6 282,3

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