Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
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Samples: Testatsexemplar Jahresabschluss Und Lagebericht, Testatsexemplar Jahresabschluss Und Lagebericht
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile ProReal Secur 2 GmbH, Hamburg Wir haben den Jahresabschluss Zwischenabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz ProReal Secur 2 GmbH, Lutherstadt Wittenberg - Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 August 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 109. Januar Juni bis zum 31. Dezember 2021 so- wie August 2021, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss Zwischenabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 August 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 109. Januar Juni bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des LageberichtsAugust 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts Zwischenabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Zwischenabschlusses in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" Zwischenabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht Zwischenabschluss zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Zwischenabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Zwischenabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Zwischenabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Zwischenabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Zwischenabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Zwischenabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Zwischenabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Zwischenabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Zwischenabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, den 10. September 2021 nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH MOBOTIX AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss Konzernabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHMOBOTIX AG, Lutherstadt Wittenberg - Winnweiler-Langmeil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Bilanz Konzernbilanz zum 3130. Dezember 20 21 September 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapital- flussrechnung und der Gewinn- und Verlustrechnung Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 so- wie sowie dem AnhangKonzernanhang, einschließlich ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MOBOTIX AG, der mit dem Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft des Konzerns zum 3130. Dezember 202 1 September 2021 sowie ihrer seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaftdes Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht Konzern- lagebericht in Einklang mit dem JahresabschlussKonzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend Ent- wicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Konzernabschlusses und des Lageberichts Konzernlage- berichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses Konzernabschlusses und des Lageberichts Konzernlageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- Konzernabschlus- ses und des Lageberichts" Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschriebenbe- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen Anforderun- gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss Kon- zernabschluss und zum Lagebericht Konzernlagebericht zu dienen.
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Samples: Audit Report
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH MOBOTIX AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHMOBOTIX AG, Lutherstadt Wittenberg - Winnweiler-Langmeil, – bestehend aus der Bilanz zum 3130. Dezember 20 21 September 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 so- wie sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH MOBOTIX AG, der mit dem Konzernla- gebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 3130. Dezember 202 1 September 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2020 bis zum 3130. Dezember September 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzuge- ben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhän- genden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten An- gaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Mannheim, 24. November 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaschub Wöhe Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 Siehe Anhang TEUR TEUR
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Samples: Audit Report
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile VNG AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHVNG AG, Lutherstadt Wittenberg - Leipzig, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung Darstel- lung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH VNG AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüftDezem- ber 2023 geprüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffent- lichte Erklärung zur Unternehmensfüh- rung Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) ), die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen deut- schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschendeut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die zu dem Inhalt der oben genannte genannten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des LageberichtsUn- ternehmensführung ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
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Samples: Audit Report
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile ProReal Secur 3 GmbH, Hamburg Wir haben den Jahresabschluss Zwischenabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz ProReal Secur 3 GmbH, Lutherstadt Wittenberg - Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 und Oktober 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr und der sowie der Kapitalflussrechnung vom 114. Januar September bis zum 31. Dezember 2021 so- wie Oktober 2022, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss Zwischenabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen ‚Grundsätze ordnungsmäßiger ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 Oktober 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 114. Januar September bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des LageberichtsOktober 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit Ordnungsmäßigkeiten des Jahresabschlusses und des Lageberichts Zwischenabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Zwischenabschlusses in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" Zwischenabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht Zwischenabschluss zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Zwischenabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Zwischenabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Zwischenabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Zwischenabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Zwischenabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Zwischenabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Zwischenabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Zwischenabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Zwischenabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Zwischenabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, den 24. November 2022 nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Wertpapierprospekt
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Primark Mode Ltd. & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHPrimark Mode Ltd. & Co. KG, Lutherstadt Wittenberg - Essen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 August 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 so- wie August 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Primark Mode Ltd. & Co. KG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich August 2022 geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft Gesell- schaft zum 31. Dezember 202 1 August 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 August 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts Lage- berichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresab- schlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschriebenbe- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens- schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres- abschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach- weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesell- schaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichen- der geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu- kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs- urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An- nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 20. Oktober 2023 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 20. November 2023 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung der bilanziellen Darstellung der Ergebnisverwendung bezog. Diese Änderung betrifft die Bilanzposten „Verbindlich- keiten gegenüber verbundenen Unternehmen“, „Verlustvortragskonto des Kommanditisten“ und „Nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten“. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Abschnitt „Allgemeine Hinweise“ sowie im geänderten Lagebericht, Abschnitt „4.3 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ wird verwiesen. Düsseldorf, 20. Oktober 2023 / begrenzt auf die vorgenannte Änderung: 20. November 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Misko Wirtschaftsprüfer Mell Wirtschaftsprüfer Aktiva 31.08.2021 Passiva 31.08.2021 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
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Samples: Audit Report
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Manz AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHManz AG, Lutherstadt Wittenberg - Reutlingen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft2022 geprüft. Die in Abschnitt 5 auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die Bestandteil des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die zu der oben genannte genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichtsab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Wir weisen auf den Abschnitt „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang sowie den Abschnitt „Risikobericht“ im Lagebericht hin, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Manz AG aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie finanziert. Wesentliche Verzögerungen von Auftragseingängen oder Einzahlungen, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten können erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG haben. Der Vorstand führt Sensitivierungen hinsichtlich der kurz- bzw. mittelfristigen Liquiditätsplanung durch. Insbesondere werden hierbei Szenarien durch Risikoabschläge von 70 % auf mögliche Auftragseingänge in Höhe von ca. 150 Mio. EUR für den Prognosezeitraum bis Ende April 2024 berücksichtigt. Sofern sich wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen über die in der Sensitivierung berücksichtigten Annahmen hinaus ergeben und die Manz AG aus der Insolvenz des Kunden Power by Britishvolt Ltd. oder aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG führt. Insofern hängt der Fortbestand der Manz AG entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestands- gefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Im Rahmen unserer Prüfungs- handlungen haben wir die kurz- bzw. mittelfristige Liquiditätsplanung der Manz AG bis Ende 2024 auf Monatsebene sowie die Unternehmensplanung für das Jahr 2023 und 2024 unter Einbeziehung interner Experten aus dem Bereich Strategy and Transactions analysiert und die zugrunde liegenden Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und verplausibilisiert. Hierbei wurden insbesondere Plan-Ist- Abweichungen der im Vorjahr zugrunde gelegten Annahmen analysiert sowie die geplanten Annahmen unter Zugrundelegung der Auftragseingänge nach dem 31. Dezember 2022, bestehender Auftragsbestände zum Bilanzstichtag und unseres Verständnisses des Geschäfts beurteilt. Ein besonderer Fokus lag zudem auf der Analyse der Liquiditätsplanung des Managements und insbesondere auf der Nachvollziehbarkeit von vorgenommenen Sensitivierungen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Liquiditätsabflüssen aus einem Projekt mit dem Kunden Power by Britishvolt Ltd. sowie aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften haben wir als Prüfungsnachweise die Einschätzung externer Rechtsanwälte eingeholt und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Zusätzlich haben wir die Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresab- schlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz Greencells GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss Konzernabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz Greencells GmbH, Lutherstadt Wittenberg - Saarbrücken, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2021 so- wie 2022 sowie dem AnhangKonzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - einer Zusammen- fassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht Konzernlagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz Greencells GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich 2022 geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschenIFRS, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes entsprechen- des Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft des Konzerns zum 31. Dezember 202 1 2022 sowie ihrer seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2021 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaftdes Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht Konzernlage- bericht in Einklang mit dem JahresabschlussKonzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Konzernabschlusses und des Lageberichts Konzernlage- berichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses Konzernabschlusses und des Lageberichts Konzernlageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Konzernabschlusses und des Lageberichts" Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss Konzernabschluss und zum Lagebericht Konzernlagebericht zu dienen.. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermög- lichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens- schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern- abschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern- abschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs- informationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Saarbrücken, 29. Juni 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xx. Xxxxx Wirtschaftsprüfer Delizia Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH MOBOTIX AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHMOBOTIX AG, Lutherstadt Wittenberg - Winnweiler-Langmeil, – bestehend aus der Bilanz zum 3130. Dezember 20 21 September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2018 bis zum 3130. Dezember 2021 so- wie September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH MOBOTIX AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2018 bis zum 3130. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich September 2019 geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 3130. Dezember 202 1 September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Oktober 2018 bis zum 3130. Dezember 2021 September 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres- abschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Mannheim, 20. November 2019 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaschub Wöhe Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Bilanz zum 30. September 2019 30.09.2019 30.09.2018 Siehe Anhang TEUR TEUR
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Manz AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHManz AG, Lutherstadt Wittenberg - Reutlingen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie 202 1 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft202 1 geprüft. Die in Abschnitt 5 auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die Bestandteil des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die den Inhalt der oben genannte genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des LageberichtsUnter- nehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Jahres- abschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Ein bedeutender Auftrag der Manz AG ist das CIGSfab-Projekt mit der chinesischen Auftraggeberin Xxxxxxxxx Xxxxxxx Thin Film Solar Technology Co., Ltd., über die Lieferung einer Solarmodul-Produktionslinie. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, vom 11. November 2021 und vom 18. Februar 2022 hat die Manz AG den Vertrag über die Lieferung der Solarmodul-Produktionslinie unter Bezugnahme auf die entsprechenden vertraglichen Grundlagen zwischen der Manz AG und der Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. gekündigt, da die Fertigstellung der Solarmodul- Produktionslinie seit der Installation der Maschinen auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen wurde. Zudem wurden seitens der Manz AG sämtliche Ansprüche aus den bisher erbrachten Leistungen geltend gemacht. Die geltend gemachten Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag sowie angefallene Mehraufwendungen. Die Auftraggeberin hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht ihrerseits Ansprüche gegenüber der Manz AG geltend. Durch die Manz AG werden zum 31. Dezember 2021 unfertige Leistungen zuzüglich geleisteter Anzahlungen und abzüglich erhaltener Anzahlungen („CIGS-Vorräte“) in Höhe von 7,3 Mio. EUR bilanziert. Aufgrund laufender Verhandlungen und der ausstehenden Einigung mit der Auftraggeberin sowie der unsicheren Liquiditätssituation der Auftraggeberin besteht ein erhebliches Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung der bilanzierten CIGS- Vorräte. Der Vorstand hat auf der Basis der ihm vorliegenden, öffentlich verfügbaren, vergangenheitsorientierten Informationen eine Einschätzung hinsichtlich der Werthaltigkeit der CIGS-Vorräte vorgenommen. Geeignete Nachweise zur künftigen Liquiditätssituation der Auftraggeberin konnten nicht vorgelegt werden. Die uns in Bezug auf die Werthaltigkeit vorgelegten Informationen stellen daher keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit und der Liquiditätssituation der Auftraggeberin dar. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnten wir keine ausreichenden Nachweise zur Erlangung hinreichender Sicherheit über die Werthaltigkeit der bilanzierten CIGS- Vorräte erlangen. Wir können daher nicht ausschließen, dass eine Wertberichtigung der CIGS-Vorräte mit entsprechender Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie das Eigenkapital hätte vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die im Lagebericht erfolgte Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit der CIGS- Vorräte haben wir den aktuellen Verhandlungsstand hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche mit dem Vorstand der Manz AG diskutiert sowie die schriftliche Kommunikation der Manz AG mit der Auftraggeberin eingesehen. Hierbei haben wir insbesondere die vertraglichen Grundlagen zu den erfolgten Kündigungen des Vertrages durch die Manz AG gewürdigt. Weiterhin haben wir die vertraglichen Grundlagen des Auftrages unter Berücksichtigung der Einschätzung externer rechtlicher Berater der Manz AG und einer eingeholten Rechtsanwaltsbestätigung hinsichtlich des rechtlichen Anspruchs und der Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs gewürdigt. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Liquiditätssituation der Auftraggeberin haben wir die vom Vorstand vorgelegten vergangenheitsorientierten sowie die öffentlich verfügbaren Informationen gewürdigt. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/ 2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführtdurchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt Ab- schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarecht- lichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise Prü- fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresab- schlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 202 1 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile Good Brands AG Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHGood Brands AG, Lutherstadt Wittenberg Mannheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 so- wie 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht ent- spricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung Überein- stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs- urteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultie- ren und zum Lagebericht werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zu dienen.. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellun- gen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an- gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben- heiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmens- tätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Mannheim, 30. Juli 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaschub X. Xxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Testatsexemplar Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2021 so- wie Dezem- ber 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden Be- wertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft2023 geprüft. Die in Abschnitt 5 der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) Lagebe- richts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich inhalt- lich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • ▶ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2021 Dezem- ber 2023 und • ▶ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e zu den in der Anlage genannten Be- standteilen des LageberichtsLageberichts ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Sartorius Aktiengesellschaft, Göttingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbHSartorius Aktiengesellschaft, Lutherstadt Wittenberg - Göttingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungs- methoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lage- bericht (Lagebericht) der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Sartorius Aktiengesellschaft inklusive des im Abschnitt „Vergütungsbericht“ des Lageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben für das Geschäftsjahr Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüftgeprüft. Die in im Abschnitt 5 „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) Lage- berichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der GesellschaftGesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem JahresabschlussJahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten den Inhalt der im Abschnitt e „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit Ord- nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung Ver- antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks Be- stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung Übereinstim- mung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften Vorschrif- ten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile Prüfungsur- teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir ge- ben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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Samples: Vergütungsbericht
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz HP Deutschland GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz HP Deutschland GmbH, Lutherstadt Wittenberg - Böblingen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 Oktober 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr Ge- schäftsjahr vom 1. Januar November 2022 bis zum 31. Dezember 2021 so- wie Oktober 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz HP Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr Ge- schäftsjahr vom 1. Januar November 2022 bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüftOktober 2023 geprüft. Die in Abschnitt 5 4 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 Oktober 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar November 2022 bis zum 31. Dezember 2021 Oktober 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Unser Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die zu dem Inhalt der oben genannte genannten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichtsab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses Jahresab- schlusses und des Lageberichts" “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschriebenbe- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss Jahres- abschluss und zum Lagebericht zu dienen.
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Samples: Audit Report
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. An die SKW Stickstoffwerke Piesteritz VNG Handel & Vertrieb GmbH Prüfungsurteile Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Wir haben den Jahresabschluss der SKW Stickstoffwerke Piesteritz VNG Handel & Vertrieb GmbH, Lutherstadt Wittenberg - Leipzig, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 20 21 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 so- wie sowie dem Anhang, einschließlich ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden - Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKW Stickstoffwerke Piesteritz VNG Handel & Vertrieb GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ge- prüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im ersten Absatz des Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Absatz des Ab- schnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Ab- schnitt CORONA bedingte Maßnahmen des Lageberichts enthaltenen lageberichts- fremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebe- richt sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschendeut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 202 1 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf die oben ge- nannten Abschnitt e des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.m
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