Besuch Musterklauseln

Besuch. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur für angemeldete Personen gestattet. Besucher müssen sich in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen.
Besuch. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Unbefugten ist der Zutritt zum Campingplatz verboten.
Besuch. Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz bzw. das Mietobjekt benutzen! Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Platz betreten.
Besuch. Nur angemeldete Personen dürfen den Platz nutzen. Familienangehörige Besucher sind im Voraus beim Vermieter anzumelden und im Rahmen eines vorgegebenen Kontingents gegen Gebühr möglich. Eine Nutzung des Mietobjekts bei Abwesenheit des Mieters ist nur Familienangehörigen gestattet. Nicht zur Familie gehörende Besucher sind nur bedingt und nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Voraussetzung für diesen Besuch ist die Anwesenheit des Mieters. Eine Untervermietung ist zu keiner Zeit gestattet. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Bezahlung verantwortlich. Eine Platznutzung Dritter zum Zwecke sportlicher Aktivitäten ist untersagt. Bei Verstößen steht dem Vermieter das Recht einer fristlosen Kündigung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der bereits gezahlten Kosten besteht in diesem Fall nicht.
Besuch. Der Aufenthalt auf Camping 7springs ist nur für angemeldete Personen gestattet. Der Campingplatzgast muss seine Besucher in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen, hierfür wird die Gästekarte der besuchten Familie benötigt. Für zusätzliche Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile muss ein eigener Stellplatz gebucht werden.
Besuch. Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden.
Besuch. Es dürfen nur die angemeldeten Personen den Platz nutzen. Besuch nach Anmeldung in der Rezeption. Ist nur für das jeweilige angemeldete Fahrzeug außerhalb der Schrankenschließzeiten gestattet.
Besuch. 1. Nur die im Nutzungsvertrag angemeldeten Personen dürfen den Platz nutzen. BesucherInnen (Tages- und Übernachtungsgäste) sind an der Rezeption anzumelden. Die Gebühren für BesucherInnen können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Die Besuchenden sind über die Campingplatzord- nung zu informieren.
Besuch. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz Dinkelsbühl ist nur für angemeldete Personen gestattet. Der Campingplatzgast muss seine Besucher in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen. Für zusätzliche Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile muss ein eigener Stellplatz gebucht werden.
Besuch. Der Stellplatz darf nur von der angemeldeten Personenzahl genutzt werden. Besucher haben erst nach Anmeldung in der Rezeption Zugang zum Campinglatz. Aufnahmebeschränkung: Für Jugendliche unter 18 Jahren, ohne volljährige Begleitperson, ist das Campen nur mit Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.