Platzordnung. Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvert...
Platzordnung. Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt, auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen, soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Platzordnung. Der Mieter, seine Mitreisenden sowie seine Besucher haben die an der Rezeption aushängende sowie auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx hinterlegte Platzordnung zu beachten. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. In der Zeit der Nachtruhe (23:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ist die Zufahrt zum Campingplatz geschlossen. Die Veranstaltungen der Vermieterin wie z.B. Live-Musik im Bereich der Restaurants können in Ausnahmefällen bis 24:00 Uhr andauern (bei „Doktorsee in Flammen“ bis 02:00 Uhr).
Platzordnung. Der Campinggast ist zur Einhaltung der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht aushängt, verpflichtet. Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und des Platzes zu ver- weisen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der vereinbarte Preis für Stellplatz/ Mietobjekt ist sofort zur kompletten Zahlung fällig, sofern nicht bereits erfolgt. Erstattungen von bereits ge- leisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Jeder Diebstahl/ Beschädigung wird zur Anzeige gebracht.
Platzordnung. Um den Aufenthalt bei FarmCamps für alle Gäste so angenehm wie möglich zu machen, müssen alle Gäste sich an die Platzordnung des jeweiligen Hofes halten. Ein Verstoß der Regeln die im oben genannten Dokument stehen kann eine Entfernung vom Hof zur Folge haben. Dies geschieht ohne Recht auf Schadensersatz durch FarmCamps und mit dem Recht von FarmCamps, Sie für mögliche Schaden haftbar zu machen. Während Ihres Aufenthaltes sind Sie haftbar für alle Schäden am Zelt, der Einrichtung des Zeltes und Schaden an Einrichtung des Hofes (worunter die Ausstattung und Tiere) durch Sie oder Ihre Mitreisenden.
Platzordnung. Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird.
Platzordnung. Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die aushängende sowie auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx.xx hinterlegte Platzordnung (Gäste ABC), zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr. In der Zeit der Nachtruhe ist die Zufahrt zum Campingplatz geschlossen. Unsere Veranstaltungen wie z. B. Live-Musik im Bereich des Restaurants/Erlebnisbad können in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr andauern. Es gilt eine allgemeine Mittagsruhe und striktes Fahrverbot auf Platz von 12.00 bis 13.30 Uhr. In Notfällen darf der Platzwart ab 13.00 Uhr seine Arbeit wie das Rasenmähen wieder aufnehmen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Das Befahren des Platzes ist nur in Schrittgeschwindigkeit 10km/h gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen im Vorzeltbereich keine Folien ausgelegt werden. Abweichungen in den Parzellengrößen und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor.
Platzordnung. Für alle Aufenthalte im Campingplatz Horn ist die Platzordnung verbindlich. Diese ist an der Rezeption erhältlich bzw. befindet sich im Aushang. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung, zu. Ein Anspruch des Mieters besteht dann nicht.
Platzordnung. Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausge- hängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. Es besteht die Ver- pflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.
Platzordnung. Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingplatz seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn der Xxxx weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.