Betreiberwechsel ohne technische Änderungen Musterklauseln

Betreiberwechsel ohne technische Änderungen. Ein Betreiberwechsel ohne technische Änderungen (wie z.B. Änderung der Bandbreite) wird seitens A1 ohne Diensteunterbrechung und ohne erneute Verrechnung der Herstellentgelte von A1 durchgeführt. Für den Umstellungsaufwand anlässlich eines Betreiberwechsels ohne technische Änderungen verrechnet A1 abhängig von der Anzahl der A1 Ether Link MP Services, bei denen ein Wechsel durchgeführt wird, dem Etherlinkvertragspartner je Geschäftsfall ein einmaliges Entgelt gemäß Anhang 4 Entgelte. Sofern mit dem Betreiberwechsel technische Änderungen (wie z.B. Änderung der Bandbreite) und/oder Endstellenänderungen verbunden sind, streben beide Vertragspartner an, die Unterbrechungszeiträume so kurz wie möglich zu halten. Für Betreiberwechsel mit technischen Änderungen und/oder Endstellenänderungen bei nur teilweiser Beibehaltung des jeweiligen A1 Ether Link Services, verrechnet A1 ein reduziertes Herstellungsentgelt im Ausmaß von 50% des bei Mindestbindung von einem Jahr verrechneten Herstellungsentgelts für das betreffende A1 Ether Link Service gemäß Anhang 4 Entgelte.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.