Betriebsdatenpflege durch die Einzugsstellen. Die Einzugsstellen können zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber zur Betriebsdaten- pflege (vergleiche Ziffer 1.1.9) Änderungen von Betriebsdaten des Beschäftigungsbetriebs mit dem DSBD über die DSRV an die BA melden und mit dem Datenbaustein Teilnahme- pflichten (DBTN) getroffene Entscheidungen zu folgenden Sachverhalten mitteilen: - Sofortmeldepflicht - Insolvenzgeldumlagepflicht und - Umlagepflicht U 1. Ist der Einzugsstelle eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Korrespondenzanschrift bekannt, kann sie diese Information mit dem Datenbaustein DBKA über die DSRV an die BA übermitteln.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Betriebsdatenpflege durch die Einzugsstellen. Die Einzugsstellen können zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber zur Betriebsdaten- pflege (vergleiche Ziffer 1.1.9) Änderungen von Betriebsdaten des Beschäftigungsbetriebs mit dem DSBD über die DSRV an die BA melden und mit dem Datenbaustein Teilnahme- pflichten (DBTN) getroffene Entscheidungen zu folgenden Sachverhalten mitteilen: - Sofortmeldepflicht Sofortmeldepflicht, - Insolvenzgeldumlagepflicht und - Umlagepflicht U 1. Ist der Einzugsstelle eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Korrespondenzanschrift Postanschrift bekannt, kann sie diese Information mit dem Datenbaustein DBKA DBPA über die DSRV an die BA übermittelnübermit- teln.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Betriebsdatenpflege durch die Einzugsstellen. Die Einzugsstellen können zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber zur Betriebsdaten- pflege Betriebsdatenpflege (vergleiche Ziffer 1.1.9) Änderungen von Betriebsdaten des Beschäftigungsbetriebs mit dem DSBD über die DSRV an die BA melden und mit dem Datenbaustein Teilnahme- pflichten Teilnahmepflichten (DBTN) getroffene Entscheidungen zu folgenden Sachverhalten mitteilen: - Sofortmeldepflicht Sofortmeldepflicht, - Insolvenzgeldumlagepflicht und - Umlagepflicht U 1. Ist der Einzugsstelle eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Korrespondenzanschrift Postanschrift bekannt, kann sie diese Information mit dem Datenbaustein DBKA DBPA über die DSRV an die BA übermitteln.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Betriebsdatenpflege durch die Einzugsstellen. Die Einzugsstellen können zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber zur Betriebsdaten- pflege (vergleiche Ziffer 1.1.9) Änderungen von Betriebsdaten des Beschäftigungsbetriebs mit dem DSBD über die DSRV an die BA melden und mit dem Datenbaustein Teilnahme- pflichten (DBTN) getroffene Entscheidungen zu folgenden Sachverhalten mitteilen: - Sofortmeldepflicht Sofortmeldepflicht, - Insolvenzgeldumlagepflicht und - Umlagepflicht U 1. Ist der Einzugsstelle eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Korrespondenzanschrift bekannt, kann sie diese Information mit dem Datenbaustein DBKA über die DSRV an die BA übermitteln.
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