Fehlerbehandlung Musterklauseln

Fehlerbehandlung. Fehlerhafte DSME werden nach Aktualisierung der Xxxxxx - Betriebsnummer des Absenders (BBNRAB), - Betriebsnummer des Empfängers (BBNREP), - Zeitstempel (ED), - Fehlerkennzeichen (FEKZ), - Fehleranzahl (FEAN) sowie Erweiterung um die entsprechenden Datenbausteine Fehler (DBFE) an den über die ursprüngliche Betriebsnummer des Absenders (Datenfeld BBNRAB) er- kennbaren Absender zurückgesandt. Die Fehlermeldung besteht aus einer siebenstelligen Fehlernummer mit angehängtem Feh- lertext. Die Einzugsstellen übermitteln die richtigen Datensätzen anstelle der als fehlerhaft abgewie- senen Datensätze.
Fehlerbehandlung. 2.14.4.1. TecAlliance ist verpflichtet, vom Kunden in Textform gemeldete Fehler der Software zu untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Fehler ist reproduzierbar; 2. Der Fehler tritt in der aktuellsten Version der Software auf und der Kunde hat diese Version bei sich installiert; 3. Der Kunde liefert TecAlliance alle Informationen über die Umstände, unter denen der Fehler auftritt; 4. An der Software wurden keine Änderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, es sei denn, dies wurde von TecAlliance zuvor genehmigt.
Fehlerbehandlung. Jeder Fehler wird vom Dienstleister je nach Schweregrad behandelt :
Fehlerbehandlung. Fehlerhafte DEUEV-Datensätze werden in den Datensätzen DSME mit dem Fehlerkennzei- chen (FEKZ) "1" ausgegeben; im Feld Fehleranzahl (FEAN) ist die Anzahl der Fehler im Da- tensatz enthalten. Als fehlerhaft abgewiesene Datensätze müssen berichtigt und erneut ü- bermitteln werden.
Fehlerbehandlung. XXXXXXXX unterstützt bei der Handhabung von reproduzierbaren Fehlern in der Software aufgrund von Fehlermeldungen des Kunden. BITMARCK wird sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden innerhalb angemessener Frist entweder mitzuteilen, wie der Fehler beseitigt werden kann oder dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder vorübergehen- den Überbrückung von Xxxxxxx nennen. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Fehlerbehandlung. Die MVV GmbH stellt grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle sicher. Der Lizenznehmer ist für die richtige Interpretation der Schnittstelle verantwortlich. Eine fachliche und/oder technische Beratung des Lizenznehmers durch die MVV GmbH bei der Anwendung der Schnittstelle ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Die MVV GmbH leistet keinerlei Supportleistungen. Für eine technische Beratung bei der Anwendung der Schnittstelle muss daher auf externe Dienstleister (z. B. Fa. MENTZ GmbH, München) verwiesen werden. Es steht dem Lizenznehmer frei, Supportleistungen auf eigene Anforderung und Kosten anzufragen bzw. einzuholen. Eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Systems sowie die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten kann von der MVV GmbH nicht übernommen werden.
Fehlerbehandlung. (1) Grundsätzlich erfolgt der Austausch fehlerhafter Daten durch den Austausch der ge- samten Datei. Im Falle der Zurückweisung darf der Datenträger nicht gelöscht wer- den, damit die Fehlerursache beim Absender festgestellt werden kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.