Prüfverfahren zu Versicherungsnummern Musterklauseln

Prüfverfahren zu Versicherungsnummern. Die Einzugsstellen können für Fälle, in denen sie Anmeldungen mit Versicherungsnummer annehmen, jedoch noch keinen Bestandsdatensatz haben, vorab eine Stammsatzauskunft bei der DSRV zur Feststellung, ob die für den Versicherten angegebene Versicherungs- nummer gültig ist, einholen. Die Einzugsstelle meldet den DSME (Abgabegrund = 99) mit den Datenbausteinen DBNA, DBGB, DBAN und DBVR mit Abgabegrund = 80. Im DBGB sind in jedem Fall zumindest das Geburtsdatum und das Geschlecht zu beschicken. Abhängig vom Ergebnis der Stammsatzprüfung werden die nachfolgend beschriebenen Rückmeldungen mit einem DSME erstellt. Bei der Stammsatzprüfung wird unter Berücksich- tigung der Anschrift – soweit sie vorhanden ist – eine Bewertung der Vergleichsoperanten vorgenommen. Fehlt die Anschrift im Stammsatz (zum Beispiel „unbekannt verzogen“), wer- den die restlichen Vergleichsoperanten stärker gewichtet. Kann von einer ausreichenden Übereinstimmung ausgegangen werden, wird die Rückmeldung mit dem Abgabegrund 85 erstellt. Ist von keiner Personenidentität auszugehen, wird zusätzlich der stellengenaue Ver- gleich der Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSDATUM und soweit vorhanden GEBURTSNAME und GEBURTSORT durchgeführt und die Rückmeldung mit dem Abgabe- grund 81 oder 84 vorgenommen. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz identisch, erhält der DBVR den Abgabe- grund 81. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversiche- rungsnummer zurückgemeldet. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand nicht vorhanden, erhält der DBVR den Abgabegrund 82. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand ohne Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt oder totgelegt, erhält der DBVR den Abgabegrund 83. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz innerhalb gewisser Toleranzgrenzen (Wertigkeit) identisch - das heißt Personenidentität liegt vor, erhält der DBVR den Abgabegrund 84. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME, GEBURTSORT und GEBURTSDATUM werden gegebenenfalls aktualisiert. Wurden die Xxxxxx GEBURTSNAME oder GEBURTSORT nicht belegt, wird der aktuelle Wert aus dem Stammsatz eingetragen. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.