Betriebsnummer gleich Arbeitgeberkontonummer Musterklauseln

Betriebsnummer gleich Arbeitgeberkontonummer. Die Funktion der Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für den Beschäftigungsbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Es muss vor allen Dingen gewährleistet sein, dass der Arbeitgeber alle vergebenen Be- triebsnummern für Beschäftigungsbetriebe in den Meldungen nach der DEÜV verwendet und diese an die Einzugsstellen leitet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der BNS der BA einem Arbeitgeber mit mehreren Beschäftigungsbetrieben mehrere Betriebsnummern zugeteilt hat, die Beiträge dieses Arbeitgebers bei der Einzugsstelle aber nur unter einer Arbeitgeberkon- tonummer gebucht werden. Für Versicherte der Krankenkassen, die nicht nach der DEÜV zu melden sind, vergibt der BNS der BA keine Betriebsnummer. In diesen Fällen können die Krankenkassen achtstellige Arbeitgeberkontonummern selbst bilden. Diese Kontonummern beginnen mit der Seriennummer 100 bis 110. Diese Nummern sollen nicht als Betriebsnummer bezeichnet und dürfen nicht in Meldungen nach der DEÜV verwendet werden. Wegen Abgrenzungsschwierigkeiten sind Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende bei der Frage der Betriebsnummernzuteilung einheitlich zu behandeln. Erstattet der Auftraggeber die Meldungen für einen Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden, so ist in den Meldungen die Betriebsnummer des Auftraggebers anzugeben. Erstattet der Auftraggeber keine Meldungen, so sind für den genannten Personenkreis auf Antrag der Krankenkasse individuelle Betriebsnummern zuzuteilen, wenn die Versicherten hinsichtlich der Erstattung der Meldungen Arbeitgeberfunktion erfüllen. Soweit die Beschäftigten exterritorialer Arbeitgeber mit Arbeitsort im Bundesgebiet hinsicht- lich der Erstattung der Meldungen Arbeitgeberfunktion übernehmen, werden für diese Be- schäftigten auf Antrag der Einzugsstellen ebenfalls individuelle Betriebsnummern vergeben.
Betriebsnummer gleich Arbeitgeberkontonummer. Wird die Betriebsnummer auch als Arbeitgeberkontonummer verwendet, müssen die Arbeit- geberdaten bei der Einzugsstelle mit denen bei der Agentur für Arbeit übereinstimmen. Die Funktion der Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für den Beschäftigungsbetrieb darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Es muss vor allen Dingen gewährleistet sein, dass trotz der Verwendung als Arbeitgeberkon- tonummer alle von den Agenturen für Arbeit vergebenen Betriebsnummern für Beschäfti- gungsbetriebe von den Arbeitgebern verwendet und auch von den Einzugsstellen weiterge- leitet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Agentur für Arbeit einem Arbeitgeber mit mehreren Beschäftigungsbetrieben mehrere Betriebsnummern zugeteilt hat, die Beiträge dieses Arbeitgebers bei der Einzugsstelle aber nur unter einer Arbeitgeberkontonummer ge- bucht werden. In diesen Fällen müssen in den Einzelmeldungen des Arbeitgebers die Betriebsnummern des Beschäftigungsbetriebes unverändert bleiben und so weitergeleitet werden. Dass für Arbeitgeber bei einer Einzugsstelle lediglich ein Arbeitgeberkonto geführt wird, darf sich auf das Meldeverfahren nicht auswirken.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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